Österreich

Doppelmord in Kapfenberg: Lebenslang und Einweisung

Heute Redaktion
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Bild: Picturedesk

Ein 34-jähriger Serbe der im April seine Frau und deren Schwester in Kapfenberg ermordet hatte, stand am Montag vor Gericht in Leoben. Der Angeklagte wurde zu nicht rechtskräftig lebenslanger Haft verurteilt. Ein Gutachter stellte bei dem Mann eine schwere seelische Abnormität fest.

Ein 34-jähriger Serbe, der im April seine Frau und deren Schwester in Kapfenberg ermordet hatte, stand am Montag vor Gericht in Leoben. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Gutachter stellte bei dem Mann eine schwere seelische Abnormität fest. 
Die beiden Frauen waren im April gerade auf dem Weg zur Polizei, um den 34-Jährigen anzuzeigen. Da passte der Serbe seine Ex und deren Schwester ab und stach mit einem Messer mehrfach auf die Damen ein, anschließend trat er unzählige Male auf die Köpfe und Körper der am Boden liegenden Frauen ein.

Verzweiflung als Rechtfertigung

Im Prozess erzählte der Mann, wie es zu dieser schrecklichen Tat kommen konnte: Der Serbe meinte, er wäre verzweifelt gewesen, er wollte schon am Vortag mit seiner Ex sprechen, doch sie hat nicht zurückgerufen, außerdem habe er Kokain genommen.

Dann sei er auf sie zugegangen, um sie zu schlagen: "Ich hatte Angst und großen Schmerz. Ich spürte, ich bin nicht mehr ich", so der Angeklagte. Ein Gutachter bescheinigte, dass der Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung habe, zum Zeitpunkt der Tat war er aber zurechnungsfähig. Im Blut des Serben wurde kein Alkohol, sondern nur Abbauprodukte von Kokain - ohne psychoaktive Wirkung - festgestellt. 

Keine Reue für die Opfer

Gewalt sei für den Angeklagten normal gewesen, er ist mit einem trinkenden Vater und häuslicher Gewalt aufgewachsen. Deswegen habe er auch seine Frau und Kinder geschlagen: "Er konnte nicht einsehen, dass Gewalt und Drohungen mit der Trennung zu tun haben", so der Gutachter. Durch die Trennung habe er sich gekränkt gefühlt, es besteht eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit: "Er zeigt keine Reue für die Opfer".

Einstimmiges Urteil

Für die Geschworenen war die Sache klar: Einstimmige Verurteilung wegen Doppelmordes und lebenslange Haft. Wegen seiner Persönlichkeitsstörung wird der 34-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.