Life

Drängeln Ursache für jeden fünften Unfall

Heute Redaktion
Teilen

Jeder fünfte Unfall auf Autobahnen und Schnellstraßen ist auf zu dichtes Auffahren zurückzuführen. Bei einer Umfrage der Asfinag sprach sich die Hälfte der Befragten für höhere Strafen für Drängler aus. Der Rahmen bei zu geringem Sicherheitsabstand reicht von Verwaltungsstrafen, über Vormerkungen bis hin zur Führerscheinabnahme.

 Die Anzeigen wegen zu geringem Sicherheitsabstand sind in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. "Zwischen 2005 und 2012 stieg die Zahl der Übertretungen um 61 Prozent", sagte Gottfried Macher vom Landespolizeikommando Niederösterreich. Im Vorjahr wurden 54.779 Anzeigen erstattet. Die Polizei überwacht mit 48 mobilen Abstandsmessgeräten den Sicherheitsabstand, in den vergangen drei Jahren kamen elf stationäre Geräte dazu.

Neue Kampagne

Die Asfinag hat im Dezember eine bewusstseinsbildenende Kampagne unter dem Namen "Drängeln tötet" gestartet, um verstärkt auf das Thema aufmerksam zu machen. Die Kosten dafür betragen 525.000 Euro. In einigen Tunnelanlagen, wie beispielsweise auf der Südautobahn (A2) in Kärnten, gibt es Warnsysteme, die auf einen zu geringen Sicherheitsabstand hinweisen.

Der ideale Sicherheitsabstand bei 100 km/h beträgt 60 Meter oder die Zwei-Sekunden-Regelung. Für einen Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (14 bis 21 Meter bei 130 km/h) droht eine Verwaltungsstrafe. Fährt man noch knapper auf und hält zum Vordermann lediglich sieben bis 14 Meter Abstand bei 130 km/h, also 0,2 bis 0,4 Sekunden, ist eine Mindeststrafe von 72 Euro fällig. Dazu gibt es eine Vormerkung.

Aggressive Drängler, die nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhalten, sind ihren Führerschein für mindestens sechs Monate los. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen bis 2.1880 Euro und eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.

Das blüht dem "Drängler":


Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (das sind 14 bis 21 Meter bei 130 km/h), kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

 
Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Mindeststrafe von 72 Euro auch eine Vormerkung.

 
Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.

 

Tipps: So fährt man mit Abstand am besten


Das geltende Rechtsfahrgebot einhalten und nach Möglichkeit nur zum Überholen auf einen weiter links liegenden Fahrstreifen wechseln.
Rückspiegel und Blinker rechtzeitig vor dem Überholvorgang benützen.
Auch während und nach dem Überholvorgang den Spiegel benützen und den beabsichtigten Spurwechsel nach rechts den hinten nachfahrenden Fahrzeuglenkern anzeigen.
Keinesfalls den Nachfolgeverkehr durch einen Tritt auf die Bremse provozieren.
Nicht unnötig zu großen Abstand halten, denn auch das provoziert Drängler.
Schnellere Fahrzeuge - ohne Rücksicht, ob diese überhaupt schneller fahren dürfen - überholen lassen.