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Easyjet nahm Gelähmte nicht mit - Geldstrafe!

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Weil eine halbseitig gelähmte Frau nicht an Bord eines Easyjet-Flugzeugs gelassen wurde, ist die britische Billigfluggesellschaft in Frankreich erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Strafgericht von Bobigny bei Paris verurteilte Easyjet am Donnerstag wegen Diskriminierung zur Zahlung von 60.000 Euro.

Das Unternehmen Europe Handling, das für am Pariser Flughafen Charles de Gaulle die Passagierabfertigung übernimmt, wurde zu 30.000 Euro Strafe verurteilt. Easyjet und Europe Handling müssen zudem in einer Zeitungannonce über das Urteil informieren.

Wollte zum Begräbnis des Sohnes

Die 65-jährige Klägerin hatte im Oktober 2009 alleine zur Beerdigung ihres Sohnes nach Portugal fliegen wollen. Sie hatte Easyjet am Tag vor dem Flug über ihre Behinderung informiert und mitgeteilt, dass sie nicht ohne Hilfe das Flugzeug betreten und wieder verlassen könne.

Laut den damals geltenden Richtlinien der Fluggesellschaft hätte sie das zwar spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt angeben müssen. Easyjet sagte ihr aber einen Tag vor Abflug zu, sie "ausnahmsweise" trotzdem alleine reisen zu lassen. Am Abreisetag wurde ihr der Zutritt doch verwehrt. Die Frau musste einen Flug bei einer anderen Fluggesellschaft buchen und verklagte daraufhin.

Aus dem Flieger rausgeworfen

Erst im Februar war Easyjet in einem Berufungsprozess in Frankreich wegen eines ähnlichen Vorfalls zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Eine im Rollstuhl sitzende Frau hatte sich im März 2010 am Flughafen von Paris bereits im Flugzeug befunden, als sie die Maschine wieder verlassen musste. Dabei hatte sich ein Pilot, der mit demselben Flugzeug reiste, als Begleiter angeboten.