Österreich

Wegen Salzstangerln entlassen: Frau klagt

Heute Redaktion
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Susanne Z. will die Entlassung wegen zwei alten Salzstangerln nicht auf sich sitzen lassen, ging aufs Arbeitsgericht. Der Lebensmittel-Diskonter wehrt sich.

Dreieinhalb Jahre hatte Susanne Z. (54, Name geändert) aus Gerasdorf bei Wien (Bezirk Korneuburg) bei einem Lebensmittel-Diskonter gearbeitet, bis sie am 27. März von ihrem Arbeitgeber entlassen und wegen Diebstahls angezeigt wurde.

Der Grund: Beim Tragen des vollen Sacks mit altem Gebäck nach Geschäftsschluss zur Mülltonne, hatte sie zwei Salzstangerl zur Seite gelegt – "Heute" berichtete.

Auch Susanne Z. kann die Entscheidung des Lebensmittel-Konzerns nicht verstehen, kiefelt nach wie vor an der beinharten Vorgehensweise des nunmehrigen Ex-Arbeitsgebers.

Entlassung angefochten

Nachdem sie sich bereits an die Arbeiterkammer gewandt hatte, ging sie nun zum Arbeits- und Sozialgericht Korneuburg, um die Entlassung anzufechten, machte eine Protokollarklage.

Diskonter wehrt sich

Der Lebensmittel-Konzern möchte die Vorwürfe indes nicht auf sich sitzen lassen: "Wir gestalten unsere Zusammenarbeit auf Basis von klaren und fairen Regeln, über die jeder Mitarbeiter genau Bescheid weiß. Diebstahl ist ein klarer Verstoß gegen unsere dokumentierten Anweisungen und können wir, auch bei Gegenständen von geringem Wert, nicht tolerieren."

Und weiter: "Es handelt sich dabei um eine Vertrauensbeschädigung mit möglicher negativer Beispielwirkung auf andere Kollegen. Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen ordentlich festgestellten, wiederholten Diebstahl, der von der Mitarbeiterin selbst zugegeben wurde. Wir möchten betonen, dass die Dame bereits bei einem ähnlichen Vorfall im letzten Jahr mündlich verwarnt wurde. Grundsätzlich trennen wir uns von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nur dann, wenn dafür gravierende Gründe vorliegen."



Laut dem Diskonter bestehe weiters eine Kooperation mit einer karitativen Organisation, über die unverkäufliche aber noch genießbare Lebensmittel an bedürftige Menschen weitergegeben werden.

Das wiederum bestreitet Susanne Z. vehement: "Ich? Ich war überhaupt noch nie in so einen Vorfall verwickelt." Weiters gelte die Zusammenarbeit mit der karitativen Organisation zwar für Lebenmittel wie Milchprodukte, aber nicht für Gebäck.

(nit)