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EU-Länder müssen Flüchtlingen keine Visa ausstellen

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat, müssen die EU-Staaten Flüchtlingen kein Visum ausstellen, wenn sie einen Asylantrag an das jeweilige Land stellen. Vielmehr könnten Länder auf nationaler Ebene entscheiden, ob sie dies tun - oder nicht. Ausschlaggebend war der Fall einer syrischen Familie, der Antrag von Belgien abgelehnt worden war.

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat, müssen die EU-Staaten Flüchtlingen kein Visum ausstellen, wenn sie einen Asylantrag an das jeweilige Land stellen. Vielmehr könnten Länder auf nationaler Ebene entscheiden, ob sie dies tun - oder nicht. Ausschlaggebend war der Fall einer syrischen Familie, der Antrag von Belgien abgelehnt worden war.

Die christlich-orthodoxe syrische Familie, Vater, Mutter und drei kleine Kinder, hatte bei der belgischen Botschaft im Libanon einen Visumsantrag gestellt. Der Vater gab an, entführt, gefoltert und gegen Lösegeld freigelassen worden zu sein.

Belgien lehnte den Antrag trotz der drohenden Verfolgung der Familie ab und rechtfertigte sich damit, dass man nicht zur Aufnahme aller Verfolgten verpflichtet sei und es zu einem Ansturm kommen würde, wenn Flüchtlinge Touristenvisa bekämen.

Der Argumentation folgte der EuGH zum Teil: Von der EU gibt es keine Verpflichtung für die Länder, Visa auszustellen, vielmehr müssten dies die Staaten selbst entscheiden.