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EU-Verfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz

Es ist bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn innerhalb von drei Monaten.

Heute Redaktion
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Viktor Orban ist mit der EU unzufrieden.
Viktor Orban ist mit der EU unzufrieden.
Bild: Reuters

Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein, diesmal geht es um das Orbans umstrittenes NGO-Gesetz. Dieses stehe "nicht im Einklang mit EU-Recht", heißt es.

Ungarns Gesetz würde "ungebührlich" in das Recht auf Vereinigungsfreiheit eingreifen. Die EU-Kommission setzt auch ein Ultimatum: "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden", so Vizepräsident Franz Timmermans.

"Wenn diese Reaktion nicht zufriedenstellend ausfällt", werde man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Worum geht's?

In Ungarn sind NGOs mit ausländischen Geldgebern seit Juni verpflichtet, sich offiziell registrieren zu lassen und ihre Finanzquellen offenzulegen. Auch müssen sie sich als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält" deklarieren.

Anti-ungarische Interessen

Für Orban sei das ein Schritt gegen die Intransparenz der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gewesen. Die Öffentlichkeit solle so anti-ungarische Lobbyinteressen nachvollziehen können.

Kritiker wiesen damals darauf hin, dass NGOs schon längst verpflichtet sind, ihre Unterstützer zu nennen. Das neue Gesetz sei nur eine gezielte Diskriminierung gegen unbequeme NGOs, die sich für Bürger- und Menschenrechte, Umwelt oder gegen Korruption einsetzen.

Nicht das erste Verfahren

Für Ungarn ist es nicht das erste Mal, dass sie gegen EU-Recht verstoßen haben. Seit April läuft ein Verfahren wegen des neuen Hochschulgesetzes, das die Central European University (CEU) von George Soros bedroht.

Auch in Sachen Flüchtlinge hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht. Erst im Juni hieß es, dass Ungarn seinen Verpflichtungen im Rahmen des "Relocation-Programms" nicht nachkommt. (red)

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