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Europa-Gericht verbietet Patent auf Stammzellen

Heute Redaktion
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Das oberste europäische Gericht folgte der Ansicht eines Gutachters und urteilte, dass Produkte menschlicher embryonaler Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, wenn die Embryonen dafür geschädigt oder getötet werden müssen.

Das Grundsatzurteil unterbindet mögliche Milliardengeschäfte mit Biomedizin. "Die Erteilung eines Patents für eine Erfindung schließt grundsätzlich deren industrielle und kommerzielle Verwendung ein", schrieben die Richter in ihrer Begründung. Nach Ansicht von Wissenschaftlern bedeutet das Urteil einen schweren Rückschlag für die Stammzellenforschung in Europa. In den USA haben Pharmafirmen bereits die Erlaubnis, Medikamente auf Basis embryonaler Stammzellen bei Patienten zu testen.

Ausnahme: Vorteil für Embryo

Allerdings hält der Gerichtshof eine Ausnahme des generellen Patent-Verbots für möglich. Das gelte, wenn Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos benutzt würden, zum Beispiel um Missbildungen zu beheben oder die Überlebenschancen des Embryos zu verbessern.
Hintergrund der Klage war ein Streit zwischen Greenpeace und dem deutschen Wissenschaftler Oliver Brüstle: Der Forscher hatte 1997 ein Verfahren patentieren lassen, mit dem aus embryonalen Stammzellen sogenannte neuronale Vorläuferzellen zur Behandlung von Nervenleiden wie Parkinson gewonnen werden können. Greenpeace hielt solch ein Patent gleichwohl für sittenwidrig - und bekam nun nun vor dem EuGH Recht.