Wirtschaft

Ex-Nespresso-Chef zu vier Jahren Haft verurteilt

Heute Redaktion
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"Ich habe 2,7 Mio. Euro für private Zwecke ausgegeben", gab der langjährige Geschäftsführer von Nespresso Österreich, Wolfgang Wallinger (55), am Dienstag im Wiener Straflandesgericht zu.

Die Ehefrau des ehemaligen Geschäftsführer von Nespresso Österreich, Wolfgang Wallinger (45), ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen Beteiligung an Untreue-Handlungen ihres Mannes schuldig erkannt und zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, den Rest sah der Schöffensenat (Vorsitz: Helene Gnida) der 36-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nach.

Der Ex-Nespresso-Chef hat zwischen 2004 und 2008 2,7 Mio. Euro abgezweigt. Grund: Er fühlte sich ungerecht entlohnt. "In vergleichbaren Branchen in vergleichbaren Positionen verdient man mehr". Seine Machenschaften flogen im Frühjahr 2008 im Zuge einer Revision auf.

Zu gute Umsätze

Wallingers Umsätze waren so erfolgreich, dass sie nicht mehr den Budget-Standards des Konzerns entsprachen. Aus Steuer-Gründen sei es Nestle-Töchtern wie Nespresso nicht erlaubt gewesen, jährlich über fünf Prozent Gewinn auszuweisen, rechtfertigt sich Wallinger. "Es hat keiner mehr gewusst, wohin mit der Kohle. Wir haben zum Beispiel so viel Fernseh-Werbung bezahlt, dass der ORF das alles gar nicht mehr senden konnte."

In Österreich populär geworden ist Nespresso vor allem auch durch die Werbung mit Hollywood-Star George Clooney.

Schein-Firma

So gründete er zum Schein eine PR-Agentur und erfand Event-Veranstaltungen, Vorführungen, Promotoren-Schulungen und Gewinnspiele. Angebliche Erfolgsprovisionen aus diesen Events schanzter er sich selber zu.

Richterin Helene Gnida wunderte sich, weshalb Wallinger bei einem Monatsgehalt von 7.500 Euro netto "den Hals nicht voll kriegen konnte". Sein Mandant hätte "teilweise 24 Stunden gearbeitet", zeigte Verteidiger Herbert Eichenseder dafür Verständnis.

Die erbeuteten 2,7 Millionen seien zur Gänze verbraucht worden, behauptete Wallinger. Das Urteil: vier Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.