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Ist jetzt Facebooks "Like"-Button in Gefahr?

Das deutsche Kartellamt will Facebook massiv einschränken. Künftig soll das Netzwerk Userdaten nicht mehr zusammenführen dürfen.

Heute Redaktion
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Bisher war die Lage folgende: In den Geschäftsbedingungen lässt sich Facebook von Usern zusichern, dass das Unternehmen auch außerhalb der Facebook-Seite Daten im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle Daten, die auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelt werden, können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.

Dem will das deutsche Bundeskartellamt einen Riegel vorschieben!

Laut einer Mitteilung der Behörde dürfen WhatsApp und Instagram zwar weiterhin Daten sammeln, eine Zuordnung zum Facebook-Account ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Gleiches gilt für die Zuordnung von Daten von Drittwebseiten.

Selbst der Aufruf von Webseiten mit integriertem "Like-" oder "Share-Button" von Facebook startet derzeit den Datenfluss – ohne dass man sie betätigt. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf Webseiten und in Apps verbreitet.

Fehlt die Einwilligung bei den Daten, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Lösungsvorschläge muss Facebook selbst erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Facebook kontert

Laut Kartellamt verstoßen die Nutzungsbedingungen, die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten gegen europäische Datenschutzvorschriften. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Wir lehnen die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", heißt es in einer Aussendung von Facebook.

Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Milliarden täglich und 2,32 Milliarden monatlich aktive Nutzer. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können."

Facebook kontert: "Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch und läuft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europäische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards für die gesamte EU bereithält."

Das Digital-Telegramm 2019

(lu)