Österreich

Fall Fabian: Todeslenker muss nicht in Haft

Heute Redaktion
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Jener Lenker, der auf einem Schutzweg in Döbling den acht Jahre alten Fabian überfahren und getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil aus der ersten Instanz aufgehoben. Die Haft- wurde in eine Geldstrafe umgewandelt.

Jener Lenker, der im Mai 2010 auf einem Schutzweg in Döbling den acht Jahre alten Fabian überfahren und getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil aus der ersten Instanz aufgehoben. Die Haft- wurde in eine Geldstrafe umgewandelt. Stimmen Sie ab: Finden Sie den Richterspruch gerecht?

Ungebremst raste der Mann mit seinem Fahrzeug am 18. Mai 2010 über einen Zebrastreifen im 19. Bezirk. Das Auto erfasste den acht Jahre alten Fabian, er starb wenig später im Spital.

Das Gericht verurteilte den Todeslenker - einen 52 Jahre alten Gemüsehändler - in erster Instanz zu drei Monaten unbedingter Haft. Das Oberlandesgericht Wien hat den Richterspruch Dienstagnachmittag aufgehoben. Statt ins Gefängnis zu gehen muss der der Mann eine Geldstrafe von 9000 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 50 Euro) um. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.