Politik

Wirt drohen Ermittlungen wegen der Falschaussage

Paukenschlag im Fall Sigi Maurer: Gegen den Lokalbesitzer könnte nun wegen der Falschaussage ermittelt werden.

Heute Redaktion
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Richter Stefan Apostol hatte Sigi Maurer (33) am Dienstag in erster Instanz (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen – obwohl er keinen Zweifel daran hatte, dass die ehemalige Grünen-Nationalratsabgeordnete die Wahrheit sagte.

Apostol habe im Gerichtssaal selbst mehrmals klar gemacht, dass er davon überzeugt sei, dass der Besitzer des Bierlokals lüge. "Dennoch hat er mich verurteilt. Es ist schon sehr absurd", wetterte die frühere Grün-Mandatarin am Mittwoch, einen Tag nach der Urteilsverkündung, im Frühstücksfernsehen.

Ermittlungen wegen Falschaussage

Jetzt könnten dem Besitzer eines Craft-Beer-Lokals aber doch noch rechtliche Konsequenzen drohen. Denn Apostol will mehreren Berichten zufolge der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, dass der Wirt seiner Ansicht nach im Zeugenstand unter Eid nicht die Wahrheit gesagt habe.

Jetzt ist demnach die Staatsanwaltschaft am Zug und muss prüfen, ob sie ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen einleiten wird. Sollte es zu einer Anklage kommen, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Beide gehen in Berufung

Sigi Maurer hatte Ende Mai obszöne Messenger-Nachrichten an sie auf Twitter öffentlich gemacht und einen Biershop-Besitzer als Verfasser genannt. Dieser klagte die Ex-Politikerin daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Da Maurer laut Richter Stefan Apostol nicht den Wahrheitsbeweis erbringen konnte, dass der Unternehmer tatsächlich die sexistischen Nachrichten verfasst hat, verurteilte er die 33-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Zusätzlich muss sie die Verfahrenskosten (laut Richter über 7.000 Euro) tragen und 4.000 Euro an den Ladenbesitzer für die erlittene Kränkung zahlen.

Sie legte Berufung ein und will weiterkämpfen, notfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Gleichzeitig hat am Mittwoch auch der Anwalt der Gegenseite volle Berufung angemeldet.

Fall wird zum Politikum

Angesichts des für viele nicht nachvollziehbaren Urteils bzw. der Lücken in der Gesetzgebung, wonach Opfern von Gewalt im Netz rechtlich die Hände gebunden sind, möchte auch Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß das Gesetz nachbessern. Man könne nach dem Urteil nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Laut Bogner-Straß besteht "klarer Handlungsbedarf", immerhin sei jede dritte Frau von Gewalt im Netz betroffen – lesen Sie mehr dazu hier. (red)