Wirtschaft

Falsche Geschenke richtig umtauschen

Heute Redaktion
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Selbst das beste Christkind kann einmal danebengreifen. Aber: Was tun, wenn es statt glänzender Augen unter dem Weihnachtsbaum nur Enttäuschung über ein Geschenk gibt? "Heute" hat die Antworten!

Selbst das beste Christkind kann einmal danebengreifen. Aber: Was tun, wenn es statt glänzender Augen unter dem Weihnachtsbaum nur Enttäuschung über ein Geschenk gibt? "Heute" hat die Antworten!

Stabmixer statt Schmuck. Drei Mal das gleiche Buch. Gewand, das nicht passt: Nicht immer lösen Weihnachtsgeschenke Jubel aus. Und man denkt schon beim Auspacken ans Umtauschen. Was dabei zu beachten ist, erklärt Birgit Eder von der ARAG Rechtsschutz-Versicherung:

Gibt es ein gesetzliches Umtauschrecht?

Nein. Dieses Recht muss gesondert vereinbart werden. Wichtig: Umtauschfrist beachten, Rechnung aufheben.

Was gilt bei Online- Bestellungen?

Konsumenten haben meist ein Rücktrittsrecht mit sieben Werktagen Frist. Ausgenommen sind etwa Einzelanfertigungen oder CDs nach Bruch der Versiegelung. Und: Achtung auf Nebenkosten!

Was tun, wenn das Geschenk zu spät geliefert wird?

Der Käufer kann (mit Setzung einer Nachfrist) vom Vertrag zurücktreten. Oder man vereinbart, dass nach dem Termin nicht mehr geliefert werden soll.

Was tun bei defekten Geschenken?

Der Händler muss Austausch oder Reparatur anbieten. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist sind zwei Jahre

bob