Wien

"Wer gescheiter ist, soll am Zentralfriedhof gehen"

Seit Montag gilt FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen. Im Gespräch mit PULS24 enthüllen Wiener Kunden, was sie davon halten.

Roman Palman
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Beim Einkaufen ist eine FFP2-Maske seit 25. Jänner 2021 Pflicht. Symbolbild
Beim Einkaufen ist eine FFP2-Maske seit 25. Jänner 2021 Pflicht. Symbolbild
ALEX HALADA / AFP / picturedesk.com

Seit dem heutigen Montag gelten die verschärften Corona-Regeln der Regierung. Wer ab sofort einen Supermarkt oder ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, muss eine FFP2-Maske tragen. Doch Vorsicht, nicht jede vermeintliche FFP2-Maske ist vor dem Gesetz genügend – Strafen drohen.

Ein Kamera-Team des Nachrichtensenders PULS24 rückte Montagvormittag aus, um ein Stimmungsbild unter Wiener Supermarkt-Kunden zur FFP2-Maskenpflicht einzufangen:

Generell scheinen die Wiener Verständnis für die verschärfte Maßnahme aufzubringen: "Wenn es für das Infektionsgeschehen einen Unterschied macht, dann bin ich absolut dafür", so ein Wiener. Er sehe dabei kein Problem, solange Personen aus unteren Einkommensschichten die Masken gratis zur Verfügung gestellt bekommen würden. "Gute Idee, sie schützt besser. Atmen ist auch ganz okay", kommentiert ein weiterer junger Mann in brauner Daunenjacke.

Maske oder Zentralfriedhof

"Ich finds okay, dass diese Masken getragen werden, weil es auch ein Schutz für sich selbst ist und nicht nur für die anderen", bekräftigt eine Frau mit bordeauxfarbenem Stirnband.

Eine ältere Dame ist begeistert: "Ja, super! Es gibt ja nichts anderes", schießt die Frau gleich los und feuert eine volle Breitseite in Richtung Maskenverweigerer hinterher: "Die Virologen und Forschung, die werden des besser wissen, wie wir" Und wenn die Leut' gescheiter sind, dann sollen's daheim bleiben – oder am Zentralfriedhof gehen!"

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    <strong>1. Schwangere!&nbsp;</strong>Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    1. Schwangere! Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    Getty Images/iStockphoto