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Finanztransaktionssteuer fix, Briten-Klage abgeblitzt

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: die geplante EU-Finanztransaktionssteuer kommt. In seinem Urteil vom Mittwoch weist der EuGH darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Es bleibt bei der geplanten Einführung der EU-Finanztransaktionssteuer. In seinem Urteil vom Mittwoch weist der EuGH darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne.

Deutschland und Frankreich wollen die Finanztransaktionssteuer, die zunächst in elf Euro-Staaten - darunter Österreich - geplant ist, möglichst noch vor der Europawahl am 25. Mai umsetzen. London hatte geklagt, weil es durch den EU-Ratsbeschluss vom Jänner 2013 seine Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sieht und nun zusätzliche Kosten befürchtet.

Großbritannien habe allerdings selbst anerkannt, dass seine Klage als verfrüht angesehen werden könnte. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass es sich bei den von London kritisierten Elementen nur um Vorschläge der EU-Kommission und keine Beschlüsse handle. Erst wenn diese Empfehlungen umgesetzt werden, kann Großbritannien Beschwerde einlegen.

Ursprünglich war erwogen worden, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern. Viele Finanzinstitute haben sich darauf eingestellt, dass eine abgespeckte Version kommen wird.