Wirtschaft

Flyniki fliegt vorerst weiter mit Leiharbeitern

Heute Redaktion
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Die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki (flyNiki) fliegt vorerst weiterhin mit Leiharbeitern. Das Ziel, eine Anstellung direkt bei der Airline bis zum Jahresende 2013, sei sich nicht ausgegangen, sagte Peter Stattmann von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp). "Die Verhandlungen laufen noch". Hintergrund für die Verzögerung sind laut Stattmann rechtliche Details.

Die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki (flyNiki) fliegt vorerst weiterhin mit Leiharbeitern. Das Ziel, eine Anstellung direkt bei der Airline bis zum Jahresende 2013, sei sich nicht ausgegangen, sagte Peter Stattmann von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp). "Die Verhandlungen laufen noch". Hintergrund für die Verzögerung sind laut Stattmann rechtliche Details.

Gewerkschaft und Betriebsrat fordern einen rechtlich wasserdichten Betriebsübergang der Labour Pool Personalleasing GmbH auf die Niki Luftfahrt GmbH, bei der dann auch ein "Niki-KV" gelten soll. Es wäre das erste Mal seit Gründung der Airline vor zehn Jahren, dass es einen passenden Kollektivvertrag für die Piloten, Flugbegleiter und Techniker von Niki gibt. Aber noch steht der von den Belegschaftsvertretern geforderte Firmen-Kollektivvertrag nicht.

Einigung im ersten Halbjahr angestrebt

"Dem Unternehmen wären Einzelverträge lieber gewesen", sagte Stattmann. Momentan liege die Sache in Berlin, die Niki-Geschäftsführung müsse KV und Betriebsübergang in der Air-Berlin-Konzernzentrale abklären, so Stattmann. Es gebe keinen Zeitdruck, eine Einigung werde aber heuer im ersten Halbjahr angestrebt.

Bei der vom Formel-1-Weltmeister Niki Lauda gegründeten, aber mittlerweile komplett an Air Berlin verkauften Fluglinie sind sämtliche Piloten, Flugbegleiter und Techniker über eine Leasingfirma angestellt. Von der Konstruktion betroffen sind knapp 90 Prozent der rund 800 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Air Berlin darf Callcenter ausgliedern

Die Konzernmutter Air Berlin darf nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ihr Kundenbetreuungszentrum ausgliedern. Das Gericht gab dem Unternehmen in einem Rechtsstreit mit dem Betriebsrat recht, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte.

Das Landesarbeitsgericht gab am Dienstagabend einer Beschwerde des Unternehmens statt. Der Verkauf des Kundenservices sei für sich genommen keine Betriebsänderung, die untersagt werden könnte, lautet nach Angaben des Sprechers eine zentrale Begründung des Beschlusses.

Der Betriebsrat befürchtet, dass das Callcenter nach einem Jahr aufgelöst wird. Im Juli 2013 waren noch rund 300 Mitarbeiter im Kundenservice von Air Berlin angestellt. Damals kündigte der Konzern die Ausgliederung an.