Politik

Fremdenrecht: Koalition schafft doch die Einigung

Heute Redaktion
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Die Koalition kann bringt doch noch große gemeinsame Beschlüsse zusammen. Am Donnerstag einigte man sich endgültig auf das umstrittene Fremdenrechtspaket.

Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen für Asylwerber, Beugehaft für Ausreise-Unwillige: All das soll mit 1. Oktober in Österreich Realität werden. Nachdem Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) dem Koalitionspartner SPÖ den Gesetzesentwurf für das "Fremdenrechtsänderungsgesetz" schon Ende März übermittelt hatte, stieg am Donnerstag weißer Rauch auf. Heißt: Die Polit-Einigung steht.

"Nachdem es im Regierungsübereinkommen so vereinbart wurde, ist es nur nachvollziehbar und richtig, dass wir hier Nägel mit Köpfen machen. Wir können damit künftig noch effektiver und konsequenter illegal Aufhältige außer Landes bringen, was nicht nur im Sinne des Rechtsstaats, sondern auch im Sinne der Sicherheit ist", so Sobotka im "Heute"-Gespräch.

SP-Doskozil zufrieden

Zufrieden zeigt sich auch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ), Sobotkas Verhandlungspartner bei diesem Gesetz: "Wir müssen die Rückführungen von negativ beschiedenen Asylwerbern forcieren. Rechtsstaatlichkeit heisst, dass wir Gerichtsentscheidungen auch faktisch umsetzen. Das Fremdenrechtspaket gibt den Behörden zusätzliche Instrumente in die Hand."

Die Verschärfungen im Detail

Asylwerber sollen sich künftig im zugewiesenen Bundesland, wenn notwendig sogar an einer konkreten Adresse niederlassen müssen ("Wohnsitzauflage"). Damit soll Wien entlastet werden, das bei Asylwerbern "beliebteste" Bundesland. Abschiebungen sollen beschleunigt werden. Heißt: Ausreise-Unwillige werden in eine Rückkehr-Einrichtung des Bundes verlegt. Betroffene dürfen sich dann nur mehr im jeweiligen politischen Bezirk aufhalten.

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Bis zu 18 Monate Haft bei Verstößen

Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 5.000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft. Wirkt der Fremde an der Ausreise nicht mit, kann Beugehaft verhängt werden, bis er die notwendigen Schritte setzt. Die Höchstdauer der Schubhaft wird auf 18 Monate angehoben.

Das Gesetz soll im Innenausschuss am 13. Juni abgesegnet und Ende Juni in den letzten Nationalratsitzungen vor der Sommerpause beschlossen werden. Hält dieser Zeitplan, passiert es am 6. Juli den Bundesrat und tritt wie erwähnt am 1. Oktober in Kraft. (bob)