Österreich

Freund "erlöst": Für Ankläger eindeutig Mord!

Heute Redaktion
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Nicht medienscheu: Die Angeklagte posierte für Fotos und gab Fernseh-Interviews.
Nicht medienscheu: Die Angeklagte posierte für Fotos und gab Fernseh-Interviews.
Bild: Denise Auer

So oder so – dieses Urteil wird für Gesprächsstoff sorgen: Renate E. steht vor Gericht, weil sie die Beatmungsschläuche bei ihrem todkranken Partner im AKH gezogen hat. "Ich würde es wieder tun", sagte sie.

Ihre einzige Fessel ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die ihr seit eineinhalb Jahren droht: Renate E. spazierte gestern trotz Mordanklage ohne Handschellen und ohne Justizwache an jeder Seite als freie Frau ins Wiener Strafgericht.

"Habe Sterbehilfe geleistet"

Dort beantwortete sie im asphaltgrauen Büßeranzug artig Journalistenfragen – und posierte geduldig vor jenem Verhandlungssaal, in dem im Oktober über ihr weiteres Leben geurteilt "Ja, ich habe Sterbehilfe geleistet", beantwortet sie kurz darauf mit fester Stimme die Frage von Richterin Christina Salzborn, ob sie sich schuldig bekenne.

Mörderin will sie jedoch keine sein. "Ich wollte doch nur mein Versprechen einlösen. ‚Wenn ich nur noch rumliege wie ein Stückerl Geselchtes, dann zieh' bitte den Stecker', bat mich Willi einst im Fernsehzimmer des AKH."

1,8 Promille während Tat

Laut ihrem Verteidiger Gunter Gahleithner habe der 70-Jährige nach mehreren Herzinfarkten und zwei Nierentransplantationen seine Partnerin gebeten: "Hasi, hilf mir, ich will würdig sterben." Ob würdig oder nicht, darüber wird man diskutieren.

Fakt ist jedenfalls, dass Renate E. am 6.4.2018 nach mehreren Fläschchen Wodka ("Ich war so nervös") ans Sterbebett ihres Liebsten eilte und den Stecker zog. "Ich habe den Anblick von Willi nicht mehr ertragen. Er war eiskalt, nicht ansprechbar und lag einfach nur da."

Mit rund 1,8 Promille Alkohol im Blut fasste sie sich also ein Herz, entfernte den Beatmungsschlauch und riss mit Gewalt den angenähten Dialysekatheter aus dem Hals von Willi G., der nie eine Patientenverfügung aufgesetzt hatte. Blut spritzte aus der Wunde, fünf Minuten später war er tot – und seine Partnerin heimgeflüchtet.

War es Mord?

Für Staatsanwalt Martin Ortner "ein auf allen Ebenen außergewöhnlicher, beinahe schon absurder Mord". Dass es sich um "Tötung auf Verlangen" gehandelt haben könnte, schloss er vehement aus: "Es war alles, nur nicht das."

"Denn dafür", so der rhetorisch brillante Ankläger, "muss der Betroffene den Willen zu sterben und einen konkreten Wunsch, wie er sterben möchte, äußern. Dazu war das seit Tagen unansprechbare Opfer nicht mehr in der Lage."

Wirklich Mord? Das müssen nun acht Geschworene im Oktober entscheiden. Wenn Renate E. nur vier der Laienrichter überzeugt, geht sie im Zweifel frei.