Wirtschaft

Frühbucher könnten um Storno-Geld umfallen

Langfristiges Buchen zahlt sich dieses Jahr nicht aus. Frühbuchern steht kein Stornierungsrecht zu, sollte Corona sie um ihre Reise bringen. 

Heute Redaktion
Teilen
Sollten Corona-Maßnahmen einen Urlaub verhindern, steht Frühbuchern kein Stornierungsrecht zu. 
Sollten Corona-Maßnahmen einen Urlaub verhindern, steht Frühbuchern kein Stornierungsrecht zu. 
iStock

Corona vermiest Urlaubsangebote für Frühbucher. "Langfristige Buchungen sollten derzeit nicht abgeschlossen werden", rät Emanuela Prock im "Heute"-Gespräch. Da in den meisten Urlaubsländern mit erhöhter Corona-Gefahr zu rechnen ist, sei ein Gratis-Storno deshalb ausgeschlossen, erklärt die AK-Konsumentenschützerin. Eine kostenlose Stornierung sei nur möglich, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Gründe" eine Pauschalreise verhindern, Corona zähle nicht dazu.

Expertin Prock rät, mit dem Reiseveranstalter schriftlich ein kostenloses Stornorecht bis zum Reiseantritt zu vereinbaren. Grundsätzlich sollte auch nur maximal 20 Prozent Anzahlung geleistet werden.