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Gefängnisstrafe für Veröffentlichung von "Racheporno...

Heute Redaktion
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Wer in Frankreich einen ehemaligen Partner mit anzüglichen Bildern oder Videos im Internet und auf sozialen Medien öffentlich diffamieren will, auf den könnte in Zukunft eine einjährige Gefängnisstrafe warten. Eine entsprechende Regel wurde am Donnerstag im Nationalrat in einem geplanten Gesetz verankert.

Wer in Frankreich einen ehemaligen Partner mit im Internet und auf sozialen Medien öffentlich diffamieren will, auf den könnte in Zukunft eine einjährige Gefängnisstrafe warten. Eine entsprechende Regel wurde am Donnerstag im Nationalrat in einem geplanten Gesetz verankert.

Strafbar wird die "Rache" an einem Ex-Partner, wenn etwa ohne Zustimmung "sexuell eindeutige" Darstellungen auf Facebook, Twitter oder ähnlichen Plattformen veröffentlicht werden. Als Strafe wurde von den Abgeordneten der ersten Kammer bis zu einem Jahr Gefängnis und eine Zahlung von 45.000 Euro festgelegt. Der Senat muss das Gesetz noch verabschieden.

Es kommt nicht selten vor, dass sich verlassene Partner an der oder dem Ex mit der Veröffentlichung von pikanten Fotos oder Videos im Internet rächen. In den USA wurde im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.