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Gemeinde-Parkgebühren im EU-Ausland vollstreckbar

Heute Redaktion
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Bild: Google Maps

Wer im EU-Ausland Gebühren auf kommunalen Parkplätzen nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass diese dennoch vollstreckt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Ein Deutscher Parksünder brachte den Stein ins Rollen. Er hatte sein Auto auf einem städtischen Parkplatz im kroatischen Pula abgestellt, aber die Tagesgebühr in der Höhe von 13 Euro nicht bezahlt. Ein kroatischer Notar ließ erließ einen Vollstreckungsbescheid, der Autofahrer legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Pula bat den EuGH um Hilfe.

Der Gerichtshof entschied, dass die Parkgebühren vollstreckt werden dürfen. Es bestünde kein Unterschied zu einem privaten Betreiber, das Verfahren habe einen "privatrechtlichen Charakter".

Der deutsche Parksünder hatte aber Glück, er muss nicht zahlen. Es bedürfe eines gerichtlichen Verfahrens, sagte der EuGH. Notare seien keine Gerichte, der Bescheid sei erlassen worden, ohne dem Deutschen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.