Wirtschaft

Gericht verbietet Werbung an Volksschulen

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Das Handelsgericht Wien hat ein mit Werbungen gepflastertes Gratis-"Mitteilungsheft", das an 800 Volksschulen in Österreich verteilt wurde, nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen aggressiver Geschäftspraktik verboten. Gleichzeitig stellte das Gericht in dem nicht rechtskräftigen Urteil klar, dass Volksschulen "generell keine werbefreien Zonen mehr darstellen". Die für die Mitteilungshefte verantwortliche Marketing-Agentur wehrt sich.

, das an 800 Volksschulen in Österreich verteilt wurde, nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen aggressiver Geschäftspraktik verboten. Gleichzeitig stellte das Gericht in dem nicht rechtskräftigen Urteil klar, dass Volksschulen "generell keine werbefreien Zonen mehr darstellen". Die für die Mitteilungshefte verantwortliche Marketing-Agentur wehrt sich.

19 Seiten Werbung in einem Mitteilungsheft sind zuviel, stellte das Gericht fest. In dem Heft war auf einem Drittel von rund 60 Seiten Werbung enthalten. In Werbungen für Nahrungsergänzungsmittel oder Pudding eingebettet waren etwa ein "Freizeitplan" oder ein Stundenplan. Dann wechselten sich Inhalte wie das Alphabet, Karten von Österreich und den Nachbarländern etc. mit Werbungen für Spielwaren, eine Supermarktkette und Zahnpasta ab.

Heuer wurden rund 116.000 Hefte auf Anforderung der Schulen an die Kinder verteilt, zuletzt an immerhin 800 der rund 3.000 Volksschulen in Österreich.

Werbefreie Schulen "realitätsfern"

Abgewiesen wurde vom Gericht zwar die Klagsforderung, wonach überhaupt keine werbefinanzierten Mitteilungshefte an Volksschulkinder verteilt werden dürfen. Es sei "realitätsfern, Schulen als werbefreie Zonen anzusehen", so das Gericht. Im konkreten Heft wurde aber offenbar übertrieben: "Allerdings sollte ein gewisses Maß nicht überschritten werden - insbesondere dann, wenn es sich um Volksschulen handelt, da sechs- bis zehnjährige Kinder bekanntermaßen beeinflussbarer sind als ältere Schüler."

Die Einschaltungen im beanstandeten Heft seien beim Benützen bzw. Durchblättern allgegenwärtig und würden sich nicht auf die Heftumschläge oder einen in sich geschlossenen Teil beschränken. "Es ist daher nahezu unmöglich, dass das jeweilige Kind das Heft benützt, ohne die Werbebotschaften wahrzunehmen, ihnen immer wieder ausgesetzt zu sein und von ihnen beeinflusst zu werden."

Marketingagentur wehrt sich

In einer schriftlichen Stellungnahme stellt die verantwortliche Agentur klar, dass der überwiegende Teil der Seiten unbeschrieben und für Einträge der Schüler und Lehrer vorgesehen sei. Werbung hätte sich zuletzt

auf bloß sieben Seiten, also rund 13 Prozent des Heftumfangs, befunden. Diese Werbeschaltungen würden es ermöglichen, dass das Heft kostenlos an die Schulen weitergegeben werden kann.