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Gericht zwingt Schwangere zu Abtreibung

Dieser Fall sorgt für weltweite Diskussionen! Eine geistig behinderte Britin soll ihr Baby auf Anordnung einer Richterin abtreiben.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Der sehnlichste Wunsch der hochschwangeren Britin: Sie will ihr Baby. Doch: Richterin Nathalie Lieven vom britischen Court of Protection entschied, die geistig behinderte Frau muss ihr Kind abtreiben – und das in der 22. Schwangerschaftswoche.

Ärzte hatten den Eingriff empfohlen, weil die Schwangere eine mittelschwere Lernstörung aufweise, geistig auf dem Entwicklungsstand eines sechs- bis neunjährigen Kindes sei und außerdem unter einer Affektstörung leide – dass die Mutter der Schwangeren verspricht, sich um das Kind zu kümmern interessiert die Richterin nicht.

"Muss im Interesse der Schwangeren entscheiden"

Weil sich die Schwangere weigerte und den Abbruch ablehnt, landete der Fall jetzt vor Gericht. Der Court of Protection nimmt sich dieser Fälle an, er ist zuständig für Menschen, denen die mentalen Fähigkeiten abgesprochen werden, für sich selbst zu entscheiden. Richterin Lieven bezeichnet den Fall als "herzzerreißend". Sie sagt: "Mir ist klar, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch anordnet. Aber ich muss im besten Interesse der Frau entscheiden, nicht nach den Ansichten der Gesellschaft."

"Sie will das Kind auf dieselbe Weise, wie sie eine Puppe will"

Laut der Richterin habe es nur den Anschein, als wolle die Schwangere das Kind. In Wahrheit kann die junge Frau gar nicht ermessen, welche Verantwortung damit einhergeht. "Ich denke, sie will auf dieselbe Weise ein Baby, wie sie eine Puppe will". Aufgrund der Affektstörung sei es der Frau nicht möglich, sich um das Baby zu kümmern. Auch nicht, wenn ihr die Mutter, eine Hebamme, helfen würde. Da das Risiko für das Kind zu groß sei, müsste man die beiden nach der Geburt sowieso trennen.

(isa)