Politik

Gernot Rumpold soll angeklagt werden

In der Causa Gernot Rumpold wird in Kürze über eine mögliche Anklage des früheren FPÖ- und BZÖ-Werbers entschieden.

Heute Redaktion
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Doch die Staatsanwaltschaft sieht sich überrumpelt.

Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien wurde bereits wieder zurück an die Anklagebehörde geschickt, bestätigte das Justizministerium am Mittwoch einen Bericht des "Kurier". Die Staatsanwaltschaft veröffentlicht die Entscheidung erst, nachdem der Betroffene darüber informiert wurde.

Rumpold hatte 2004 über seine Agentur mediaConnection von der Telekom Austria 500.000 Euro netto für vier "Konzepte" erhalten. Zugleich verzichtete er gegenüber der FPÖ auf eine Forderung in der Höhe von rund 764.000 Euro netto, wie sich via Steuerbehörden herausstellte. Da diese Konzepte bisher nicht vorliegen, vermutet die Justiz, dass von der Telekom über Rumpold Geld an die FPÖ floss. Rumpold hat einen solchen Zusammenhang mehrmals bestritten, auch bei seiner Aussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss.

Im Zuge der Ermittlungen wurde auch ein Gutachten erstellt, das die von Rumpold in Form von kurzen Papieren ("Prä-Konzepte") erbrachten Leistungen untersuchte. Der Gerichtssachverständige kam laut einem "Format"-Bericht im Sommer zu dem Schluss, dass die Telekom für das, was an Gegenleistung vorliegt, zu viel gezahlt hat. Und auch er sah einen möglichen Konnex zwischen Forderungsverzicht an die FPÖ und Auftrag der Telekom an die mediaConnection.

Staatsanwaltschaft weiß von nichts

Die Staatsanwaltschaft Wien weiß jedoch nicht, wie das Justizministerium die Causa Rumpold beurteilt. Das entsprechende Schreiben sei bei der Behörde noch gar nicht eingetroffen, bestätigte Behördensprecher Thomas Vecsey Angaben von Gernot Rumpolds Anwalt Markus Singer.

Singer verwies darauf, dass weder der zuständige Staatsanwalt Herbert Harammer noch er selbst wüssten, ob es überhaupt schon eine Entscheidung des Justizressorts in der Sache gebe. Denn der Vorhabensbericht sei im September/Oktober ans Ministerium geschickt worden und üblicherweise brauche dieses für eine Entscheidung sechs Monate.

Der Anwalt betonte ferner, dass er schon vor einiger Zeit Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben habe. Dabei geht es um die Meinung der Rumpold-Juristen, dass der aufgebotene Sachverständige für das Fachgebiet der Werbemaßnahmen gar nicht zertifiziert sei. Deshalb sollte eigentlich der Akt vom Justizministerium noch einmal an den Staatsanwalt zurückgehen und von dem neu bearbeitet werden.