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Polizei verschiebt Start der Gesichtserkennung

Eigentlich hätte die Gesichtserkennung als neue Beweismethode schon im Dezember eingeführt werden soll. Doch dazu kam es nicht.

Heute Redaktion
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Die Gesichtserkennung als gerichtlich verwertbare Beweismethode in Österreich wird kommen. Doch nicht so bald, wie ursprünglich angekündigt. Denn der Start wurde noch für 2019 geplant.

Wie "futurezone.at" berichtet, wurde der Start der Methode verschoben. Grund dafür sei der Umstand, dass die Implementierung auf Grund der technischen Herausforderungen länger als geplant gedauert habe, wird Vincenz Kriegs-Au vom Bundeskriminalamt zitiert. Derzeit befinde sich das System in einer Testphase.

Software kostete halbe Million Euro

Das Ende dieser wird Ende 2020 erwartet. Bis dahin werden Abgleiche ausschließlich im Bundeskriminalamt durchgeführt. Die Landeskriminalanstalten sollen erst nach und nach an das System angebunden werden. 450.000 Euro kostete die Anschaffung der Software, dazu kommen nicht näher bezifferte Ausgaben für die Wartung.

So ist der Einsatz laut Innenministerium durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und die Strafprozessordnung (StPO) legitimiert. Die Software kann bei allen "gerichtlich strafbaren Vorsatztaten" zum Einsatz gebracht werden, wenn Bilder aus Überwachungskameras oder anderen Geräten zur Verfügung stehen. Dazu zählen etwa auch Aufnahmen von Mobiltelefonen.

Eine Echtzeitüberwachung ist nicht geplant. Heißt: Wird eine Straftat begangen und auf Video aufgezeichnet, können über die Aufnahmen Bilder generiert werden. Diese werden dann mit erkennungsdienstlich registrierten Personen abgeglichen.

Momentan trifft dies auf rund 600.000 Menschen zu. Ausgelegt ist das System aber auf bis zu fünf Millionen Bildern. Für eine Echtzeitüberwachung sei das System erstens nicht ausgelegt und zweitens fehle dazu auch die gesetzliche Grundlage, heißt es. Gegner sehen in der Methode einen Angriff auf die persönliche Freiheit.

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    APA/Picturedesk