Digital

GIS-Stellungnahme stürzt Streamingmarkt ins Chaos

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Eine Stellungnahme von A1, dass für den neuen Fernsehdienst A1 Xplore TV die ORF-Gebühr GIS fällig ist, sorgt für Verwirrung, selbst bei den Anbietern.

Mobilfunkanbieter A1 hat A1 TV überarbeitet und in A1 Xplore TV umgetitelt. Das Angebot umfasst plattformübergreifendes Internet-TV samt der beliebtesten Streaming-Dienste. Nach einem "Heute"-Bericht am Freitag, dass der Dienst aufgrund der internetbasierten Technik GIS-frei sei, rückte A1 zur Stellungnahme aus: A1 Xplore TV biete die TV-Sender im Rahmen der Kabelweiterleitung an, deshalb sei die GIS zu bezahlen.

"Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren", heißt es allerdings vom Verwaltungsgerichtshof. Das würde eigentlich bedeuten, dass auch für den A1-Fernsehdienst bei der Nutzung auf Computer, Smartphone und Tablet keine GIS zu zahlen ist. A1 sagt bei der Nachfrage der "futurezone" allerdings: In jedem Fall ist die GIS fällig.

Sind alle Streamer Schwarzseher?

Sind nun alle Österreicher mit Streamingdiensten oder TV-Angeboten der Mobilfunker in Österreich, die nicht auf klassischen TV-Geräten schauen, GIS-pflichtig und bisher Schwarzseher? Die Antworten sind chaotisch und nicht einmal die Anbieter sind sich einig. Bei "Drei" heißt es laut Bericht, dass die GIS für "Drei TV" nur fällig ist, wenn es auf einem empfangsfähigen TV-Gerät genutzt wird, nicht allerdings bei Nutzung auf Handys und Tablets oder GIS-freien Monitoren.

Während A1 und Drei unterschiedlicher Meinung sind, will sich Magenta laut "futurezone" erst gar nicht auf die GIS-Feinheiten einschießen und verweist an den Infodienst der GIS selbst – "um Missverständnissen vorzubeugen" und die jeweils vorhandenen Empfangsgeräte von den GIS-Experten abklären zu lassen. Bei der GIS selbst verweist man darauf, dass A1 als Kabel-Rundfunkprovider auftrete und das Angebot deshalb gebührenpflichtig sei.

"Wird sich das in manchen Fällen ansehen müssen"

Und die anderen Angebote? Unklar. "Natürlich wird man sich in manchen Fällen ansehen müssen, ob Kabel-TV im Sinne der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt", wird GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter zitiert. Klarheit könnten nur zwei Fälle samt Urteilen bringen: Entweder ein Betroffener beeinsprucht eine derartige GIS-Vorschreibung vor Gericht, oder Anbieter klagen sich etwa aufgrund von unlauteren Wettbewerbsverdacht.