Oberösterreich

Gmundner blieb auf 1.123 (!) Überstunden sitzen

Ein Gmundner machte 1.123 Überstunden, die ihm aber nie abgegolten wurden. Jetzt schritt die Arbeiterkammer ein.

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AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer rät Arbeitnehmern bei ausstehenden Zahlungen auf die Verfallsfristen zu achten. 
AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer rät Arbeitnehmern bei ausstehenden Zahlungen auf die Verfallsfristen zu achten. 
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Zwei Jahre und acht Monate dauerte es, bis es dem Gmundner endgültig reichte. Sage und schreibe 1.123 unbezahlte Überstunden hatte der Mann in dieser Zeit angehäuft.

Seinen Arbeitgeber hatte der Angestellte immer wieder auf die ausstehenden Auszahlungen hingewiesen, jedoch ohne Erfolg. 

Der Mann war für eine heimische Gebäudeservicefirma österreichweit bei Umbauarbeiten im Einsatz. 

Die tägliche Ruhezeit sowie Wochenend- und Ersatzruhe gewährte ihm sein Arbeitgeber oft nicht. Unter anderem musste er auch – trotz fehlender Vereinbarung – als Bademeister in einem Strandbad arbeiten.

Anspruch auf über 57.000 Euro

Auch 24-Stunden-Bereitschaftsdienste sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit waren keine Seltenheit. Und so kamen dann auch schnell die immensen Überstunden zusammen.

Obwohl er deren Bezahlung mehrmals urgierte, blieben Überweisungen aus. Schließlich kündigte er wegen Entgeltvorenthaltung und wandte sich an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer Gmunden. 

Neben dem Entgelt für die unbezahlten Überstunden machten die Rechtsberater noch weitere Ansprüche geltend. Beanstandet wurden ein fehlendes Monatsentgelt, aliquotes Weihnachtsgeld und die Kündigungsentschädigung - in Summe über 57.000 Euro! 

In Vergleich auf 20.000 Euro geeinigt

Allerdings, aufgrund der Verfallsfristen erhielt der Geschädigte gerade mal nur einen Bruchteil seines Anspruchs. Der Gmundner und die Firma einigten sich auf einen Vergleich. Das Unternehmen zahlte schließlich 20.000 Euro (brutto).

AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer dazu: „Falls Zahlungen ausbleiben, bitte umgehend unsere Juristinnen und Juristen kontaktieren. Sonst sterben Sie womöglich um Ihren verdienten Lohn.“