Google kassiert 50 Mio. Euro Datenschutzstrafe
Suchmaschinen-Gigant Google muss in Frankreich eine Strafe von 50 Millionen Euro im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte mehrere Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest. Grund für das Verfahren war eine Beschwerde der Organisation noyb.eu des österreichischen Datenschutzexperten Max Schrems.
Erzwungene Zustimmung ungültig
Einer der angeführten Verstöße ist, dass Google seine Nutzer praktisch zur Zustimmung zur Datenverwertung zwinge. Die einzig andere Option bei der Datenschutzbestimmung war, das Konto zu löschen. Durch den Zwang sei die Zustimmung der Nutzer ungültig, stellte die Datenschutzbehörde fest.
Zudem seien Informationen darüber, wie Google die erhobenen Nutzer-Daten verwendet und wie lange diese gespeichert werden, nicht einfach genug zugänglich, teilte die Behörde am Montag mit. Die Informationen seien zum Teil unklar formuliert und über mehrere Dokumente verteilt, Nutzerinnen und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken.
Datenschützer erfreut
Max Schrems zeigt sich in seiner ersten Reaktion erfreut über diesen Beschluss: "Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nutzt um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden." Große Konzerne würden die neue Verordnung gerne "anders interpretieren", so Schrems.

Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.
(hos)