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Graf: Rücktritt wegen "Stiftungsaffäre"?

Heute Redaktion
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Die FPÖ beschuldigt nun die ÖVP, hinter den Vorwürfen gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit in einer Privatstiftung zu stehen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache deutete in mehreren Medien an, dass "neue Berater" der Stifterin aus ÖVP-Kreisen kommen würden und diese beeinflussen würden.

Die FPÖ beschuldigt nun die ÖVP, hinter den Vorwürfen gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit in einer Privatstiftung zu stehen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache deutete in mehreren Medien an, dass "neue Berater" der Stifterin aus ÖVP-Kreisen kommen würden und diese beeinflussen würden.

Die ÖVP wies dies strikt zurück und sprach von "absurden Verschwörungstheorien". Strache deutete etwa in den Salzburger Nachrichten an, dass die Berater aus einer "ÖVP-nahen Kanzlei" kämen. Diese habe Interesse an einem Grundstück, das dem Garten der Stifterin Gertrud Meschar benachbart sei - was zur Kritik der Stifterin an Graf geführt habe. Die ÖVP weist diese Verdächtigungen aufs Schärfste zurück: "Die Behauptung, jemand anderer als die FPÖ sei dafür verantwortlich oder zuständig ist der Treppenwitz des Tages", erklärte ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch.

FPÖ "soll eigenen Sumpf trocken legen"

Strache solle "den Sumpf in seinen Reihen trocken legen und für Aufklärung sorgen, statt sich hinter absurden Verschwörungstheorien zu verstecken", hieß es seitens der ÖVP-Parteizentrale. Als Parteichef sei allein er gefordert, die Verantwortung für seine Partei zu übernehmen und für Ordnung zu sorgen. Kritik an Graf und dessen Vorgehen kam erneut auch von den Grünen.

Nach Ansicht des Abgeordneten Karl Öllinger ist der Stiftungsvertrag "zumindest teilweise, wenn nicht zur Gänze sittenwidrig". Der Betroffenen sei eine Stiftung eingeredet worden, "bei der der laufende Aufwand nach Ansicht von Stiftungsexperten in keiner Relation zu den Erträgen für sie steht". Öllinger vermutet, dass es dabei "doch eher darum" gehe, "das Stiftungsvermögen nutzen zu können."

Graf "rücktrittsreif"

Für sittenwidrig hält Öllinger den Art. 11 des Stiftungsvertrags: Dort werde der Stifterin damit gedroht, dass sie ihre Begünstigung verlieren kann, wenn sie rechtliche Mittel ergreift. "Das ist ein Knebelungs- und Einschüchterungsparagraph", so Öllinger, der Graf als rücktrittsreif ansieht.