Wirtschaft

Grasser ging mit Diplomatenpass stiften

Heute Redaktion
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Als Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schon aus dem Ministerium ausgeschieden war, war er noch immer mit Diplomatenpass unterwegs. Diesen legte er laut seinem ehemaligen Steuerberater Peter Haunold vor, als er den Stiftungsauftrag für die liechtensteinische Stiftung Waterland gab.

Als Ex-Finanzminister für die liechtensteinische Stiftung Waterland gab.

Haunold erklärte am Dienstag in seiner Befragung am Handelsgericht Wien, dass er Grasser bei der Stiftungsgründung darauf hingewiesen habe, dass eine österreichische Stiftung nicht nur steuerlich günstiger, sondern auch nicht so heikel wäre wie eine liechtensteinische Stiftung. Allerdings wäre die österreichische Stiftung dann im Firmenbuch eingetragen und die von Grasser geforderte Diskretion wäre nicht mehr gegeben gewesen.

Auf Waterland sollte die Drittel-Beteiligung von Grasser an Meinl Power Management (MPM) sowie die Dividenden daraus geparkt werden. Die Einkünfte aus Beratungstätigkeiten bei MPM sollten wiederum auf der Value Creation GmbH landen. Denn eine GmbH sei steuerlich weit günstiger als ein Einzelunternehmen. Grasser wollte eine möglichst "steuereffiziente Struktur" schaffen, so Haunold.

Der Steuerberater betonte, dass die Einkünfte aus Kapital und die Einkünfte aus aktiver Tätigkeit, wie Beratungstätigkeit, unterschiedlichen Steuervorschriften unterliegen: Während das Kapital "wie ein Vogerl" sei, müssten Einkünfte aus aktiver Tätigkeit dort versteuert werden, wo der Tätige ansässig sei.

Keinerlei Weisungsrecht

Nachdem sich Grasser für eine liechtensteinische und gegen eine österreichische Stiftung entschieden habe, gab es im Mai 2007 ein Treffen mit mehreren Stiftungsverantwortlichen, Haunold und Grasser im Wiener Grand Hotel. Im Zuge der Stiftungsgründung sei dann der Diplomatenpass von Grasser kopiert worden, so Haunold. Grasser habe sich für eine intransparente Stiftung entschieden, was zur Folge hatte, dass Grasser keinerlei Weisungsrecht an die Stiftungsräte gehabt hatte.

Diskussion um Wörthersee-Villa

Ob er sich daran auch gehalten hat war zum Prozessauftakt bei der Befragung von Grasser noch einmal ein Thema. Es ging darum, ob er für das Seehaus in Maria Wörth (Kärnten) - in dem seine Eltern und seine Frau eingemietet waren - eigenmächtig Sanierungsaufträge durchführen hat lassen. Die Verteidiger von Haunold verweisen diesbezüglich auf Aussagen von Handwerkern, die in der Villa tätig waren. Grasser hingegen betont, dass er sich für die Beauftragung der Sanierung eine Vollmacht des SMW OG-Geschäftsführers, eines Vertrauten der Familie, geholt hat. Die Seevilla gehörte der SMW OG, das Geld für Ankauf und Sanierung kam von der Stiftung.

Grasser ließ Hinweise auf sich herausstreichen

Haunold schilderte in der detaillierten Befragung durch Richter Manuel Friedrichkeit weiter, dass die Vertriebsprovisionen auch in die Struktur von Liechtenstein-Stiftungen und darunter angesiedelten Firmen eingebracht und nicht der österreichischen Finanz bekanntgegeben wurden. Dazu wurden Verträge zwischen der Meinl Bank Antigua und einer Gesellschaft auf den British Virgin Islands, der Silverwater Invest&Trade, errichtet. Grasser habe selber jeden Verweis auf ihn persönlich aus dem Vertragsentwurf herausgestrichen.

Haunold zur Problematik: Wenn Grasser Einkünfte persönlich zuzurechnen wären, hätte er diese in Österreich, am Ort seines Aufenthalts, versteuern müssen. Darüber habe er Grasser auch informiert. Grasser sei ja der "Werbeträger" für Meinl gewesen, da gebe es eine persönliche Komponente seiner Leistung. Dessen Anwalt Dieter Böhmdorfer warf ein, dass Grasser laut Einvernahmeprotokoll bei der Finanz angegeben habe, er habe die Letztentscheidung darüber seinem Steuerberater Haunold überlassen.

Haunold schildert Stiftung anders als Grasser

Die Liechtensteiner Waterland-Stiftung wurde von Grasser "treuhändisch für seine Ehefrau" gegründet, sagte Haunold. Er selber habe davon aber erst im nachhinein erfahren, als er Grasser nämlich über die durch die Stiftungsgründung anfallende Schenkungssteuerpflicht informierte. Der Stifter müsse nämlich der österreichischen Finanz bekanntgeben, dass er einer Stiftung in Liechtenstein das Gründungskapital geschenkt habe.

Grasser habe ihn dann gefragt, ob die Schenkungssteuer auch bei Gründung durch seine Frau anfallen würde. Er habe dann nachgefragt, ob Grasser meinte, dass ihm seine Frau das Gründungskapital geschenkt habe oder ob sie gleich die Stifterin war. Grasser habe die Auskunft für beides verlangt. Haunold sagte, er habe Grasser dann geraten, das Treuhandverhältnis, das laut Grasser damals schon mündlich vereinbart worden sei, auch schriftlich zu vereinbaren. Da Grassers Ehefrau laut den Angaben ihres Mannes Schweizerin ist und damals ohne ständigen Wohnsitz in Österreich war, sei sie nämlich in Österreich nicht steuerpflichtig.

Die Darstellung Haunolds diesbezüglich weicht deutlich von Grassers Aussage ab. Der Ex-Minister hatte gesagt, Haunold sei von vornherein in seine Treuhandschaft für Fiona eingebunden gewesen.

"Intransparente Stiftung"

Bei der Vorbesprechung zur Gründung der Waterland-Stiftung habe Grasser selber Änderungsvorschläge eingebracht, erklärte Haunold: Er wollte die Altersgrenze, ab der er als Begünstigter der Stiftung Geld entnehmen konnte, von 60 auf 50 Jahre senken. Dies sei dann als unproblematisch gewertet und durchgeführt worden. Der Steuerberater betonte, er habe Grasser informiert, dass er eine steuerlich "intransparente Stiftung" gründe.

Seite 2: Grasser schiebt jede Schuld auf Haunold!

Im Schadenersatzprozess hat Grasser Haunold und die Beraterfirma Deloitte wegen von ihm behaupteter Falschberatung auf 2,4 Mio. Euro geklagt. Bereits am Montag war Grasser .

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Der Zivilprozess wird vor dem Hintergrund eines Finanzstrafverfahrens geführt, in dem gegen Grasser wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt wird. Er hatte rund neun Millionen Euro aus seinem Meinl-Engagement nicht dem österreichischen Finanzamt offengelegt, wo er einkommenssteuerpflichtig war. Stattdessen hatte er die Millionen in einem internationalen Firmengeflecht in Steueroasen verbucht.

Während Grassers persönliche Einkommenssteuererklärung von der Agentur Ernst & Young gemacht wurde, war der nun Beklagte Haunold für die Errichtung der liechtensteinischen Stiftung zuständig. Diese war dem österreichischen Finanzamt zunächst unbekannt, bis sie Grasser im Jahr 2009 dem Finanzamt offenlegte.

"Ich habe auf Haunold vertraut"

Das Finanzstrafverfahren gegen Grasser ist offen. Grasser verteidigt sich, das Stiftungs- und Firmenkonstrukt sei zur Gänze von Haunold und Deloitte entwickelt worden. "Ich habe die Steuerfrage ausgelagert, ich habe auf Haunold vertraut", betonte Grasser auch am Dienstag wieder. Sein Ziel sei "Diskretion" gewesen, er selber habe sich im Grunde in seinen Steuer- und Stiftungsfragen nicht ausgekannt.