Politik

Großspenden: SPÖ muss 180.000 € Strafe zahlen

Eine Wahlkampfveranstaltung der Gewerkschaft wurde vom zuständigen Senat als unzulässige Spende an die SPÖ gewertet. Die Partei muss Strafe zahlen.

Heute Redaktion
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Die SPÖ-Zentrale in der Wiener Löwelstraße
Die SPÖ-Zentrale in der Wiener Löwelstraße
Bild: Helmut Graf

Selbst beschlossen wird die SPÖ nun "erstes Opfer" der neuen Parteispendenregelung. Das Gesetz wurde 2019 verschärft, der zuständige Senat hat die SPÖ nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gewerkschaft zahlte Wahlkampf-Event

180.000 Euro muss die SPÖ zahlen, weil eine Wahlkampfveranstaltung der roten Gewerkschafter als unzulässige Parteispende gewertet wurde.

Diese Urteil hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Freitag veröffentlicht. Die Spende ist deshalb illegal, weil sie laut neuem Gesetz zu hoch ist.

Berufung angekündigt

Die Strafe für diesen ersten Verstoß ist, dass die SPÖ den Gegenwert der Veranstaltung bezahlen muss: 150.073,06 Euro. Nochmals 31.500 Euro wurden der SPÖ aufgebrummt, weil der SPÖ-Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschalten hat. Auch das wertete der UPTS als verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Bei der SPÖ will man diese Strafen (181.573,06 Euro) insgesamt nicht einfach so hinnehmen: "Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen", heißt es zur APA. Formal hat die Partei vier Wochen Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.