Am 9. Jänner wetterte Herbert Kickl in Innsbruck unter anderem gegen die "Falotten-Regierung, die uns alle umprogrammieren will" und den "Pfizer-Karl" (Nehammer, Anmerkung). Beim Auftritt und beim Bad in der Menge trug er keine Maske, wie auch Fotos zeigen. Die Polizei leitete daraufhin wegen Missachtung der Maskenpflicht Ermittlungen gegen den FPÖ-Chef ein. Als Höchststrafe drohten 500 Euro. Haken: Die parlamentarische Immunität, die Kickl als Abgeordneter genießt, dürften die eifrigen Beamten übersehen haben.
Am Montag wurde der Fall zur Groteske: Die "Tiroler Tageszeitung" meldete, dass Kickl sich mit dieser Anzeige konfrontiert sehe. Sogar die Innsbrucker Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka bestätigte, dass die Anzeige durch die Exekutive eingelangt sei.
"Heute"-Recherchen belegen allerdings etwas anderes: In einem Mail vom 10. Februar wird der Anwalt des FPÖ-Chefs darüber informiert, dass "das gegenständliche Verwaltungsverfahren gegen Ihren Mandanten gemäß § 45 Abs. 1 Z 3 VStG eingestellt wird, da Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen". Weiters heißt es im Schreiben: "Aufgrund der parlamentarischen Immunität Ihres Mandanten war spruchgemäß zu entscheiden."
In der FPÖ kann man sich die Meldung über die neuerliche Anzeige nicht erklären.