Salzburg

Grundstück unbebaut – ab jetzt wird zwangsversteigert

Seit März können Grundstücke, die innerhalb einer Frist nicht genutzt werden, in Salzburg zwangsversteigert werden. In Tirol ist das bereits passiert.

Leo Stempfl
Werden Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist nicht aktiv genutzt, versteigert sie das Land zwangsweise. (Symbolbild)
Werden Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist nicht aktiv genutzt, versteigert sie das Land zwangsweise. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Kaum wo sind die Preise für Wohnraum so teuer wie in Salzburg. Sucht man in der Stadt eine Wohnung für sich und seine Kinder, muss man die Schmerzgrenze meist auf rund 1.500 Euro hochschrauben. Bei Grundstücken mit oder ohne darauf stehenden Häusern sind Millionenbeträge die Regel.

Um nun zumindest der Spekulation mit Grund und Boden Einhalt zu gebieten, gilt im Bundesland seit März ein neues Grundverkehrsgesetz. Wer etwa eine Wohnung oder Liegenschaft kauft, muss darin zwingend einen Hauptwohnsitz anmelden. Dadurch sollen Leerstand und Zweitwohnsitze vermieden werden.

Land streift Mehrerlös ein

Besonders brisant: Wer ein Grundstück kauft, muss dieses aktiv nutzen. Heißt konkret: Kauft man ein bereits bebautes Grundstück, beträgt die Frist ein Jahr, muss ein Gebäude umfassend saniert werden, beträgt sie fünf Jahre, ist das Grundstück unbebaut, muss die Nutzung nach spätestens sieben Jahren aufgenommen werden. Andernfalls wird die Immobilie einfach vom Land zwangsversteigert.

Der konkrete Ausrufpreis sind 90 Prozent des Schätzwerts, erläutern die "Salzburger Nachrichten", dieser Betrag geht dann an den Eigentümer. Mehrerlöse fließen dem Land zu und sind der aktiven Bodenpolitik zweckgewidmet. 

Nun erster Fall in Tirol

Dass die Behörde vor diesem Schritt auch nicht zurückschreckt, zeigt nun ein Fall aus Tirol, wo es eine ähnliche Regelung gibt. Im heißt begehrten Bezirk Kitzbühel wurde im Jänner erstmals ein Grundstück zwangsversteigert, berichten ebenfalls die "SN". Besagter Eigentümer habe die Liegenschaft bereits 2010 erworben, bis 2015 nicht bebaut, bis 2018 eine Nachfrist bekommen und daraufhin bis 2022 gegen das Land prozessiert.

Dieses saß letzten Endes am längeren Hebel. Laut Landesregierung werden aktuell etwa 20 weitere solcher Fälle geprüft. 

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