Österreich

Haft-Rätsel um jungen Taschendieb in Wien

Heute Redaktion
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Bild: Achim Scheidemann (dpa)

Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag gegen einen Burschen verhandelt worden, der am 22. Jänner festgenommen wurde, nachdem er seit Ende November in Wien als Teil einer vermutlich einer europaweit agierenden Bande Taschendiebstähle begangen hatte. Der Bursch kam in U-Haft, obwohl er nach eigenen Angaben erst 13 Jahre alt ist und damit noch strafunmündig ist.

Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag gegen einen Burschen verhandelt worden, der am 22. Jänner festgenommen wurde, nachdem er seit Ende November in Wien als Teil einer vermutlich einer europaweit agierenden Bande Taschendiebstähle begangen hatte. Der Bursch kam in U-Haft, obwohl er nach eigenen Angaben erst 12 Jahre alt ist und damit noch strafunmündig ist. Der Staatsanwalt wollte sogar  die Geschlechtsorgane des Buben des kindlich wirkenden Taschendiebs kontollieren lassen.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft glaubten ihm nicht. Sie klagten den nur 1,55 Zentimeter großen und sehr schmächtigen Buben an, weil er gewerbsmäßig und als Teil einer kriminellen Vereinigung 25 Personen - vorwiegend Touristen - bestohlen haben soll. Ausschlaggebend für die Einbringung eines Strafantrags: Ein Amtsarzt, der den Burschen nach der Festnahme untersucht hatte, bescheinigte den Behörden, dieser sei jedenfalls über 14, vermutlich 16 bis 18 Jahre alt.

Nachdem er 16 Tage im Gefängnis hinter sich hatte, sprach Richter Andreas Hautz den Buben allerdings frei. Das Alter des Angeklagten sei nicht eindeutig feststellbar, im Zweifel sei davon auszugehen, dass das von ihm angegebene Geburtsdatum - der 31. März 2001 - stimmt. Der Richter hatte zur Altersbestimmung ein zahnärztliches Gutachten eingeholt. Die Sachverständige Martina Gredler stellte am vergangenen Dienstag bei einer Untersuchung des Buben fest, dass einige Zähne im Unterkiefer noch nicht ganz durchgebrochen sind.

Im Zweifel freigesprochen

Für den Richter genügte das, um dem Angeklagten Strafunmündigkeit zuzubilligen, wobei er zusätzlich auf das äußere Erscheinungsbild des Kindes verwies: "Wenn das nicht reicht, vernünftige Zweifel zu haben, weiß ich nicht". Weil damit ein von Gerichts wegen zu ahndendes strafbares Verhalten mangels Erreichen der Altersgrenze noch nicht gegeben war, wurde der Angeklagte freigesprochen. In Freiheit kam er trotzdem nicht.

Denn Staatsanwalt Jörgen Santin, der die Entscheidung des Gerichts mit mehreren Beweisanträgen zu verhindern bzw. verzögern versucht hatte, legte dagegen umgehend Berufung ein. Außerdem verhinderte er mit einem juristischen Trick, dass der für den Richter noch nicht 14-Jährige auf freien Fuß kam: In einer Nachtragsanzeige waren zusätzlich zu den inkriminierten, vom Prozess umfassten 25 Fakten weitere dem Burschen zugeschriebene Diebstähle bei der Anklagebehörde eingegangen.

Nach Freispruch von Polizisten empfangen  

Auf Basis dieser Sachlage verwies Santin nach dem Freispruch auf eine bestehende Festnahmeanordnung - der 12-Jährige dürfte nach seiner Enthaftung aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt von Polizeibeamten empfangen und auf ein Kommissariat gebracht werden, wo er weitere 48 Stunden angehalten und zu den nachträglich bekannt gewordenen Fakten vernommen werden kann. Der Staatsanwalt hatte zudem dafür gesorgt, dass zwei Polizeibeamte bei der Verhandlung zugegen waren und sich nach dieser mit den Justizwachebeamten über das weitere Prozedere besprachen.

Hätte Santin stattdessen unverzüglich die Verhängung der U-Haft beantragt, hätte die zuständige Haftrichterin darüber sofort entscheiden können. Offenbar war das vom Landesgericht auch angedacht - die Haftrichterin war ebenfalls im Gerichtssaal anwesend. Da der Staatsanwalt diesen Schritt nicht setzte und die 48-Stunden-Frist ins Laufen brachte, waren dem Gericht die Hände gebunden. Der 12-Jährige, der dabei lautlos weinte, wurde von der Justizwache abgeführt.

Eklat um Geschlechtsteiluntersuchung

Staatsanwalt Jörgen Santin hatte mit aller Kraft versucht, dem kindlich wirkenden Taschendieb nachzuweisen, dass er bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Dafür wollte er von einem Sachverständigen sogar die Geschlechtsorgane des Buben untersuchen lassen.  "Jetzt wird's lächerlich", entfuhr es dem Richter, ehe er diesen Antrag abschmetterte, weil es sich dabei um einen "unzulässigen Erkundungsbeweis" handle.