21 Sexualdelikte in Wien

HAK-Schüler verging sich an Tochter von Staatsanwältin

Ein HAK-Schüler (20) soll im Frühsommer 21 Frauen im Alter von 17 bis 73 Jahren in Wien bedrängt haben. Nach dem Prozess ging er am Donnerstag heim.

HAK-Schüler verging sich an Tochter von Staatsanwältin
Der angeklagte HAK-Schüler (20) in St. Pölten vor Gericht
privat

In Handschellen wurde ein 20-jähriger Wiener am Donnerstag in den St. Pöltener Gerichtssaal geführt. Da unter den Opfern auch die 17-jährige Tochter einer Wiener Staatsanwältin war, wurde das Verfahren wegen des Anscheins einer Befangenheit an St. Pölten übertragen.

Der Prozess gegen den HAK-Schüler in Bildern:

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    Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal
    Der Angeklagte am Weg in den Gerichtssaal
    privat

    Rückblick: Der 20-Jährige soll im Mai und Juni 2023 nachts Frauen im vierten und fünten Wiener Gemeindebezirk aufgelauert und begrapscht haben. Der junge HAK-Schüler packte die meisten Opfer beim Aufsperren der Haustüre von hinten, begrapschte die Frauen im Alter von 17 bis 73 Jahren und rannte davon. Ein Opfer (17) soll der Angeklagte auch vergewaltigt haben.

    U-Haft seit Juni

    Am 30. Juni wurde der Verdächtige schließlich von der Polizei auf frischer Tat ertappt und in U-Haft gesteckt.

    Der Albtraum jedes jungen Mädchens, jeder Frau, jedes Vaters und jeder Mutter
    die Staatsanwältin
    zu den Vorwürfen

    Die Staatsanwältin sprach beim Prozess am Donnerstag angesichts der Vorwürfe vom "Albtraum jedes jungen Mädchens, jeder Frau, jedes Vaters und jeder Mutter". Der Schüler soll laut Staatsanwaltschaft von Mai bis Ende Juni 2023 in Wien-Wieden und -Margareten Opfer im Alter von 17 bis 73 Jahren etwa unter den Rock oder das Kleid gegriffen oder sich selbst entblößt haben. Der Angeklagte hatte laut Staatsanwältin "wahllos Mädchen und Frauen von hinten attackiert" und im Genitalbereich berührt – meistens in dem Moment, als sie beim Heimkommen den Schlüssel zur Eingangstür suchten. Einige Opfer sind den Angaben zufolge nach dem Übergriff traumatisiert.

    Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig, leidet an einer Sexualpräferenzstörung. Die Verteidigerin meinte, dass ihr Mandant aus gutem Hause und kein Monster sei. Zu der vom Sachverständigen Peter Hofmann attestierten Störung meinte der Beschuldigte, der aus der U-Haft vorgeführt wurde: "Ich weiß, dass ich in dieser Hinsicht ein Problem habe." Die Kombination mit dem Konsum von Drogen, Aufputschmitteln sowie einer "schweren Lebensphase" hätten zu den Taten geführt und ihn "verleitet, Frauen aufs Gesäß zu greifen". Seit sieben Monaten macht der 20-Jährige eine Psychotherapie.

    Schüler ging nach Hause

    Der Angeklagte meinte auch, dass ihm eine Freundin von einer Vergewaltigung erzählt habe und die Handlungen eine Art Rache gewesen sein sollen. In seinen Schlussworten bat er das hohe Gericht um eine zweite Chance und entschuldigte sich bei den 21 Opfern.

    Die zweite Chance bekam der Bursche auch tatsächlich: 30 Monate teilbedingt, davon zehn Monate unbedingte Haft (rechtskräftig) wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung. Da er die "Zwei-Drittel-Strafe" bekam und die U-Haft angerechnet wurde, verließ der HAK-Schüler das Landesgericht als freier Mann.

    Halbstrafe und 2/3-Strafe bedeuten für den Mandanten eine besondere Gelegenheit, die Strafvollstreckung vorzeitig zu beenden und nach Vorliegen der besonderen Voraussetzungen den Rest der Freiheitsstrafe auf Bewährung in Freiheit zu verbringen.

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 20-jähriger HAK-Schüler wurde beschuldigt, sich an insgesamt 21 Frauen in Wien vergangen zu haben, darunter auch die 17-jährige Tochter einer Staatsanwältin
    • Er wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon zehn Monate unbedingt, und wurde aufgrund von bereits verbüßter U-Haft als freier Mann entlassen
    Akt.