Politik

Handwerkerbonus und Zahnspange beschlossen

Heute Redaktion
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Sowohl der Handwerkerbonus als auch die Gratiszahnspange für Kinder sind am Dienstagvormittag im Ministerrat beschlossen worden. Außerdem hat die Regierung die neuen Regeln für die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgesegnet.

Sowohl der abgesegnet.

Stellung bezogen diesmal SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann und ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger im , wo sie sich nach längerer Zeit wieder einmal gemeinsam zeigten.

"Richtig, wichtig und notwendig"

Der Handwerkerbonus und die Zahnspangen würden zeigen, dass die Regierung versucht, mit den vorhandenen Mitteln Verbesserungen zu schaffen. Faymann räumte ein, dass man im Wahlkampf nichts versprechen sondern nur ankündigen könne, wofür man sich einsetzt. Zudem gelte es, die budgetären Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es handle sich um "zwei richtige, wichtige und notwendige" Forderungen.

"Antwort für Familien"

Die Maßnahme Gratiszahnspange umfasse 85.000 Zahnspangen jährlich. 30 Prozent der Kinder fallen unter die medizinische Notwendigkeit, so der Kanzler. Die Einführung ist für Juli 2015 geplant. Für dieses Jahr sind 20 Mio. Euro vorgesehen, dieser Betrag soll aus dem Bundesbudget in eine Fondslösung für Zahngesundheit fließen, so Spindelegger. Für das darauffolgende Jahr sind es 80 Mio. Euro. Für den Vizekanzler ist die Gratiszahnspange eine "Antwort für Familien", auch in schwierigen Zeiten.

"Wichtige Symbolik"

Der Handwerkerbonus startet mit Jahresmitte 2014. Für heuer sind hierfür 10 Mio. Euro, für 2015 20 Mio. Euro vorgesehen. Eingereicht werden können Rechnungen bis 3.000 Euro. Bis zu 600 Euro können zurückfließen. Spindelegger räumte ein, dass der Betrag für den Handwerkerbonus nicht besonders groß sei, aber es handle sich um eine "wichtige Symbolik". Denjenigen, die sich an Gesetze halten, soll ein Vorteil gegeben werden. Die Maßnahme soll Signalwirkung haben, nämlich die Beschäftigung fördern und dazu führen, dass man "steuer-richtig" handelt.

Den Einwand, dass es sich hierbei um eine verfassungswidrige Maßnahme handeln könne, wies der Finanzminister zurück. Förderungen würden öfters so gehandhabt. Es stehe nun mal nur eine gewisse Summe zur Verfügung. Die Effekte der Maßnahmen werden dann durch eine Evaluierung beurteilt.