Zwölf Scheidungen

Heiratsfreudiger Witwe droht Klage und hohe Rückzahlung

12 Hochzeiten und ebenso viele Scheidungen könnten einer Witwe nun teuer kommen. Das OGH-Urteil zur verweigerten Witwenpension dürfte Folgen haben.
Christian Tomsits
09.04.2024, 21:13
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Zwölfmal sagte einer Steirerin zu ihrem zweiten Ehemann "Ja", ebenso oft kassierte die heiratsfreudige Frau die Abfertigung ihrer unbefristeten Witwenpension aus erster Ehe (35 Monatsbezüge).

Seit der letzten Scheidung 2019 sagte die Pensionsversicherungsanstalt zur dadurch wiederauflebenden Witwenpension jedoch "nein" – wir berichteten. Ein Zivilgericht und nun auch der OGH schoben der stattlichen staatlichen Einnahmequelle des offenbar wankelmütigen Paars schlussendlich einen Riegel vor.

Die Ehe des pensionierten Fernfahrers und seiner On-Off-Gattin sei niemals wirklich zerrüttet gewesen, so das Urteil. Haushaltstätigkeiten und die Kosten wurden geteilt, auch nach der Scheidung seien die Zimmer der Wohnung nicht neu aufgeteilt worden. Daher läge eine "rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts" vor.

Das dürfte für die lebenslustige Witwe und ihren Mann nun kostspielige Konsequenzen haben. Denn abhängig vom Vorsatz könnte "sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten" vorliegen, urteilten die Höchstrichter. Auch Zivilrechtliche Rückzahlungen bis ins Jahr 1982 könnten geltend gemacht werden. Die PVA und ihr juristischer Vertreter waren auf "Heute"-Anfrage noch verschwiegen. Eine Klage ist aber nicht auszuschließen.

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