Zwölf Scheidungen

Heiratsfreudiger Witwe droht Klage und hohe Rückzahlung

12 Hochzeiten und ebenso viele Scheidungen könnten einer Witwe nun teuer kommen. Das OGH-Urteil zur verweigerten Witwenpension dürfte Folgen haben.

Christian Tomsits
Heiratsfreudiger Witwe droht Klage und hohe Rückzahlung
Eine Frau hatte die Pensionsversicherung auf die Wiederaufnahme der Witwenpension geklagt – und scheiterte nach der zwölften Scheidung.
Getty Images

Zwölfmal sagte einer Steirerin zu ihrem zweiten Ehemann "Ja", ebenso oft kassierte die heiratsfreudige Frau die Abfertigung ihrer unbefristeten Witwenpension aus erster Ehe (35 Monatsbezüge).

Seit der letzten Scheidung 2019 sagte die Pensionsversicherungsanstalt zur dadurch wiederauflebenden Witwenpension jedoch "nein" – wir berichteten. Ein Zivilgericht und nun auch der OGH schoben der stattlichen staatlichen Einnahmequelle des offenbar wankelmütigen Paars schlussendlich einen Riegel vor.

Die Ehe des pensionierten Fernfahrers und seiner On-Off-Gattin sei niemals wirklich zerrüttet gewesen, so das Urteil. Haushaltstätigkeiten und die Kosten wurden geteilt, auch nach der Scheidung seien die Zimmer der Wohnung nicht neu aufgeteilt worden. Daher läge eine "rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts" vor.

Das dürfte für die lebenslustige Witwe und ihren Mann nun kostspielige Konsequenzen haben. Denn abhängig vom Vorsatz könnte "sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten" vorliegen, urteilten die Höchstrichter. Auch Zivilrechtliche Rückzahlungen bis ins Jahr 1982 könnten geltend gemacht werden. Die PVA und ihr juristischer Vertreter waren auf "Heute"-Anfrage noch verschwiegen. Eine Klage ist aber nicht auszuschließen.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine heiratsfreudige Witwe, die sich 12 Mal von dem gleichen Mann scheiden ließ, droht eine hohe Rückzahlung ihrer Witwenpension und möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen, da das Oberste Gerichtsurteil feststellt, dass die Ehe nie wirklich zerrüttet war und die Scheidungen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden
    • Die Pensionversicherungsanstalt erwägt zivilrechtliche Rückzahlungen bis ins Jahr 1982 geltend zu machen, was zu kostspieligen Konsequenzen für die Witwe und ihren Mann führen könnte
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