Wirtschaft

Helmut Elsner beantragt Verfahrenswiederaufnahme

Heute Redaktion
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Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat die Wiederaufnahme seines BAWAG-Strafverfahrens beantragt. Elsners Anwalt Andreas Stranzinger reichte nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag beim Straflandesgericht Wien ein. "Flöttl hat nichts verspekuliert, sondern gestohlen", begründete Elsner telefonisch die beantragte Wiederaufnahme.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat die Wiederaufnahme seines BAWAG-Strafverfahrens beantragt. Elsners Anwalt Andreas Stranzinger reichte nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag beim Straflandesgericht Wien ein. "Flöttl hat nichts verspekuliert, sondern gestohlen", begründete Elsner telefonisch die beantragte Wiederaufnahme.

Er habe alle "Verfehlungen" der Beteiligten, etwa der BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner und von Ex-BAWAG-Generaldirektor Ewald Nowotny, genau aufgelistet. Auch der Staatsanwalt habe von Anfang an nur in Richtung Untreue der BAWAG-Manager, und nicht in Richtung Betrug durch Wolfgang Flöttl ermittelt, sagte Elsner.
Er habe die ganze Geschichte selber recherchiert, obwohl auch dies eigentlich Aufgabe der Justiz gewesen wäre, empörte sich der frühere BAWAG-Generaldirektor. Der 106 Seiten umfassende Wiederaufnahmeantrag sowie die Beilagen liegen der APA vor.
Entlassung nach Haftunfähigkeit

Der frühere Bank-Chef Elsner war im BAWAG-Prozess wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde nach viereinhalb Jahren Haft 2011 für haftunfähig erklärt und entlassen. Elsner war der einzige Angeklagte, der das Haftübel verspürte.

Er lebe in Bad Reichenhall in Deutschland. Gesundheitlich gehe es ihm "nicht gut", sagte der heute 79-jährige Elsner. Zusätzlich zu seinen bisherigen gesundheitlichen Problemen habe er nun auch orthopädische Beschwerden an der Hüfte.