Wirtschaft

Helmut Elsner droht Entzug des Reisepasses

Heute Redaktion
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Bild: Leserreporter Thomas K.

Der zweite BAWAG-Strafprozess, der in Folge der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Mängeln notwendig wurde, nähert sich weiter ohne Helmut Elsner einem Urteil in erster Instanz. Am Freitag fanden bei der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht die Schlussplädoyers statt, nun berät das Schöffengericht. Am Dienstag um 9 Uhr soll das Urteil verkündet werden.

einem Urteil in erster Instanz. Am Freitag fanden bei der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht die Schlussplädoyers statt, nun berät das Schöffengericht. Am Dienstag um 9 Uhr soll das Urteil verkündet werden.

Schöffengerichts-Vorsitzender Richter Christian Böhm hat es heute offiziell aufgegeben, den mitangeklagten Ex-Bankchef Helmut Elsner noch vor dem Urteil vor Gericht zu bekommen und schied das Verfahren gegen Elsner aus. und befinde sich außerdem in Bayern zur Behandlung, hatten Elsners Anwälte dessen Fehlen argumentiert.

Verliert Elsner den Reisepass?

"Helmut Elsner ist nicht da", stellte der Richter heute - wieder einmal - fest. Die Passbehörde habe auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis eingeleitet, weil sich der Ex-Bank-Chef mithilfe dieser Dokumente der Justiz entzogen habe.

Elsner war im ganzen zweiten Prozess nicht ein einziges Mal vor Gericht erschienen. Der heute 77-Jährige ist allerdings schon im ersten Prozess rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er bereits viereinhalb Jahre abgesessen hat, bevor er im Sommer 2011 für haftunfähig erklärt worden war. Eine zusätzliche Haftstrafe könnte er also im zweiten Verfahren ohnehin nicht bekommen, da er die Höchststrafe für Untreue, 10 Jahre, schon erhalten hat. Elsner war als einziger aller Angeklagten im Gefängnis.

Staatsanwältin fordert Schuldsprüche für alle

Staatsanwältin Sonja Herbst forderte heute Schuldsprüche für alle sieben Angeklagten. Gegenüber dem ersten Verfahren sei im zweiten Verfahren "nicht viel Neues" aufgekommen, die Verurteilungen seien also erneut auszusprechen. Alle Angeklagten hätten Untreue gegenüber der Bank begangen, indem sie riskante Spekulationen durchführten bzw. ermöglichten und dann versuchten, die Verluste zu verstecken. Herbst verglich das Verhalten der Angeklagten mit einem Casino-Besuch - mit dem Spekulanten Wolfgang Flöttl als Croupier.

"Der Elsner wars..."

Gregor Schett, Vertreter der BAWAG, die sich mit einer Subsidiarklage dem Strafverfahren angeschlossen hat, ging in seiner Schlussansprache auf den großen Abwesenden ein. Die übrigen Angeklagten hätten sich in ihrer Verteidigung darauf konzentriert, den früheren BAWAG-Generaldirektor als den Schuldigen darzustellen, nach dem Motto: "Der Elsner wars...".

Bawag fordert jeweils bis zu 3 Mio. zurück

Doch Elsners Schuld enthebe die anderen nicht von ihrer Verantwortung. Die BAWAG fordert von den Angeklagten jeweils bis zu 3 Mio. Euro als Schadenersatz. Im Urteilsspruch könnte das Gericht der BAWAG direkt Geldbeträge zusprechen, die die Bank dann einfordern könnte.

Der ÖGB hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen. Der Gewerkschaftsbund wolle in diesem Strafverfahren keine Geldbeträge, sondern habe sich Aufklärung über die Vorgänge erhofft, die zum Verlust der früher ÖGB-eigenen Bank geführt hätten, betonte ÖGB-Vertreter Michael Rovina. "Die Umstände, wie die Karibikverluste der BAWAG entstanden sind, kann man auch nach 150 Prozesstagen nur als empörend bezeichnen". Der Vorstand habe entgegen seiner Verpflichtungen den Aufsichtsrat nicht von den Verlusten Flöttls mit BAWAG-Geldern informiert. Ein "Syndikat des Schweigens" in der Bank habe sieben Jahre lang bestanden.

Flöttl-Anwälte fordern Freispruch

Flöttls Anwälte, Christian Hausmaninger und Herbert Eichenseder, forderten einen Freispruch für ihren Mandanten. Flöttl habe nicht gewusst, dass Elsner ihm das Geld für die Geschäfte nicht geben hätte dürfen. Als Flöttl der BAWAG im Herbst 1998 nach den ersten großen Verlusten sein Vermögen überließ, habe er niemanden über die Höhe seines Vermögens - das mit rund 90 Mio. Dollar wesentlich geringer war als der Verlust - getäuscht. "Es ist absurd, einen Schädigungsvorsatz Flöttls anzunehmen", sagte Hausmaninger.

Der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger gab als einziger selbst eine längere emotionale Erklärung ab. "Ich bin tief betroffen, dass das so gelaufen ist – ich hätte anders gehandelt, wenn ich gewusst hätte was damals passiert ist. Ich habs nicht gewusst, glauben sie mir", appellierte er an das Schöffengericht.