Politik

Hypo-Beklagte kritisieren Urkunden-Schwärzungen

Heute Redaktion
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Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo Alpe-Adria-Bank gegen frühere Eigentümer und Manager ist am Montagnachmittag über die von der Hypo vorgelegten geschwärzten Unterlagen diskutiert worden. Die Anwälte der Beklagten sprachen sich dezidiert gegen Schwärzungen aus. Richter Thomas Liensbergerger erklärte, dass die Klägerin grundsätzlich teilweise unkenntlich gemachte Unterlagen vorlegen dürfe.

Das Gericht habe entschieden, dass im Laufe des Verfahrens von Fall zu Fall entschieden werden soll, ob die Schwärzung einzelner Schriftstücke zulässig ist, welchen Beweiswert die Papiere damit haben und ob sie für eine Entscheidungsfindung ungeschwärzt vorgelegt werden müssen, erklärte der Richter.

Die Anwälte der Beklagten hatten die Abweisung der geschwärzten Urkunden gefordert. Gernot Murko, Anwalt der Ex-Vorstände Thomas Klaus Morgl und Paul Kocher, bemängelte, dass bei diversen Schriftstücken nicht ersichtlich sei, worum es gehe. Dadurch sei eine Gegendarstellung und damit die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte nicht möglich, sagte Murko.

Tilo Berlins Bruder verlangt Erklärung der Hypo

Anwalt Malte Berlin als Vertreter seines Bruders Tilo verlangte über jedes einzelne unkenntlich gemachten Schriftstück eine Erklärung, nämlich welche Bestimmung - Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis oder Bankgeheimnis - betroffen sei. Er verwies darauf, dass teilweise Schwärzungen willkürlich vorgenommen worden seien, zum Beispiel im OeNB-Bericht 2007, die dort unkenntlich gemachten Stellen können keinesfalls dem Bankgeheimnis unterliegen, sagte Berlin. Außerdem wolle er nach wie vor wissen, warum dem Staatsanwalt die ganz gleichen Unterlagen ungeschwärzt geschickt worden seien.

Hypo-Vertreter Alexander Klauser verwehrte sich dagegen, dass "willkürlich" geschwärzt worden sei, räumte aber ein, dass in einzelnen Fällen aus Vorsicht vielleicht eher mehr als weniger Passagen unkenntlich gemacht worden seien. Zum Vorwurf, dem Staatsanwalt ungeschwärzte Unterlagen übermittelt zu haben, meinte Klauser, er sei davon ausgegangen, dass die Papiere dort unter Wahrung des Bankgeheimnisses behandelt würden.

Deutlichere Klagsschrift gefordert

Auch am dritten Tag der vorbereitenden Tagsatzung gab es wieder Diskussionen über die Klagsschrift. Die Anwälte der Beklagten und auch das Gericht hatten eine Verdeutlichung gefordert. Dazu zitierte der Anwalt der Hypo, Alexander Klauser in der Plausibilisierung Passagen aus dem Tagebuch von Tilo Berlin mit dessen persönlicher Rolle beim Verkauf der Hypo an die Bayern. Sie bewiesen, dass Berlin voll und ganz bewusst gewesen sei, dass in der Bank massive Risiken steckten, die in der Bilanz nicht zum Ausdruck gekommen seien, erklärte Klauser zur Untermauerung der Klage.

Die Anwälte sprachen sich gegen die Aufnahme der zusätzlichen Urkunde in die Klagsschrift aus. Dieses Vorgehen der Hypo-Vertretung sei ein Beweis dafür, dass die klagende Partei immer wieder schrittweise und nachträglich Urkunden schuldhaft verspätet einbringe und auf diese Weise die Verteidigungsrechte der beklagten Partei einschränke, erklärte dazu Malte Berlin.

Die vorbereitende Tagsatzung über die Rückforderung einer Sonderdividende der Hypo aus dem Jahr 2008 in der Höhe von 50 Mio. Euro wird am Freitag fortgesetzt.