Wirtschaft

Hypo-Prozess: 3,5 Jahre unbedingt für Kulterer!

Heute Redaktion
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Mit vier Schuldsprüchen hat am Donnerstag der Kärntner Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt geendet. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann verurteilte die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger zu drei bzw. vier Jahren unbedingter Haft.

Mit mehrjährigen Haftstrafen für alle vier Angeklagten ist am Donnerstag am Kärntner Landesgericht der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 zu Ende gegangen. Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer erhielt 3,5 Jahre, sein damaliger Stellvertreter Günter Striedinger 4 Jahre. Steuerberater Hermann Gabriel und Rechtsanwalt Gerhard Kucher, die beim Deal federführend waren, wurden zu 4,5 bzw. 4 Jahren Haft verurteilt. Alle Anwälte legten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Die Angeklagten wurden wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme wird mit knapp 5,5 Mio. Euro beziffert. Bei der Strafbemessung kam Kulterer deshalb am niedrigsten weg, weil, so Richterin Sabine Roßmann, er der einzige war, bei dem nachweislich kein Mittelzufluss in seinem Nahbereich zu registrieren gewesen sei.

Tatvorsatz stand für Richterin "außer Frage"

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass hier Umgehungskonstruktionen vorgenommen worden waren, um die wahren Geldflüsse zu verschleiern. Auch der Tatvorsatz steht für die Richterin außer Frage. Kulterer und Striedinger seien langjährige Bankmitarbeiter, Kucher und Gabriel Experten: "Daher kann ich Ihnen eine andere Ausgangsposition unterstellen." Es sei ja nicht über irgendein Thema geredet worden, sondern über die Eigenmittelknappheit der Bank.

"Ganz klar vorbereitet"

Die gesamte Vorgangsweise sei sehr fragwürdig gewesen, meinte Roßmann in der Urteilsbegründung. "Wenn man weiß, man darf keine Nebenabreden treffen und schon vorher mit den Investoren Absprachen trifft, Vorbereitungen mit der Hypo Liechtenstein für die Finanzierung macht, dann war das ganz klar vorbereitet."

Bei der Vorgangsweise in Liechtenstein habe man ganz bewusst zahlreiche Vorschriften umgangen. Und bei kritischen Fragen der Wirtschaftsprüfer habe man sich dann hinter dem Liechtensteinischen Bankgeheimnis versteckt.

Die ständigen Attacken der Verteidiger gegen den Sachverständigen wies Roßmann als irrelevant zurück. Die Anwälte hatten moniert, der Experte sei nicht für Fragen des Bankwesengesetzes zertifiziert, sondern Wirtschaftsprüfer. Die Richterin erklärte, die Frage der Eigenmittel der Bank werde bei der Bilanzlegung ebenfalls von Wirtschaftsprüfern geklärt.

Kein Kommentar nach Urteilsspruch

Nach der Urteilsverkündung und -begründung verließen die erstinstanzlich Verurteilten und ihre Anwälte fluchtartig den Gerichtssaal. Von der bisher großen Bereitschaft, Interviews zu geben, war plötzlich nichts mehr zu bemerken. Bei der Hypo wollte man die Urteile nicht kommentieren. Man nehme sie zur Kenntnis und treibe die Aufarbeitung der Vergangenheit weiter voran, hieß es auf APA-Anfrage.

Auswirkungen könnte das Urteil allerdings auf einen in Wien laufenden Zivilprozess haben. Darin klagt die Hypo bei Kulterer, Striedinger, Ex-Hypo-Leasingvorstand Josef Kircher und anderen insgesamt 48 Mio. Euro ein, und zwar genau wegen des Vorzugsaktiendeals 2004. Die erste Verhandlung hat Ende Jänner stattgefunden, Richter Oliver Götsch äußerte damals "Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage". Am 3. Juli soll es am Handelsgericht Wien weitergehen.

APA/red.