Politik

In diesen Geschäften gilt Masken-Pflicht NICHT

In allen Supermärkten Österreichs gilt ab nächster Woche strenge Masken-Pflicht. In allen? Nein. Es gibt natürlich Ausnahmen.

Heute Redaktion
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Wir wären nicht Österreich, wenn wir nicht zu jeder neuen Regelung sofort eine Ausnahme definieren würden. Das gilt auch für die Masken-Pflicht in Supermärkten.

Kleine Geschäfte "oben ohne"

Ab Mittwoch wird in den ersten Supermarkt-Filialen ein sogenannter "Mund-Nasen-Schutz" (MNS) ausgegeben, ab 6. April ist das Tragen dann überall verpflichtend.

Die Ausnahme dabei: Filialen, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind von der Regelung ausgenommen. So steht es im Erlass des Gesundheitsministeriums.

Die Art des Mundschutzes ist so definiert: Kunden dürfen nur mehr in den Verkaufsraum, "wenn sie mechanische Schutzvorrichtungen tragen".

Auch interessant: Haltegriffe bei Einkaufswägen müssen nach jedem Kundengebrauch desinfiziert werden. Auch der Plexiglasschutz und die Bodenmarkierung bei den Kassen wird Pflicht.

Fleischer und Bäcker

Wen wird das treffen? Die wenigsten Filialen der großen Supermarktketten sind klein genug, um unter diese Ausnahme zu fallen. Bei Billa und Spar etwa sollen - unabhängig von der Größe - überall Masken ausgegeben werden.

Schlagend wird sie allerdings bei Bäckereien oder Fleischereien. Dort gilt dann allerdings weiterhin die Abstandsregel von einem Meter.

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