Oberösterreich

Urteilsveröffentlichung in Sachen Florian Ortner

Heute Redaktion
Symbolfoto
Symbolfoto
Foto: Getty Images

                                                                                           "Im Namen der Republik

Durch den auf der Website www.heute.at veröffentlichten Artikel vom 26.7.2023 mit dem Titel: "Tote Ehefrau in Auto – Corona-Leugner furzte Polizei an" mit dem weiteren Inhalt, im Auto des Antragstellers Florian ORTNER, der ein polizeibekannter Maßnahmenkritiker sei und einen Polizisten angefurzt habe, sei im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Leiche seiner wenige Stunden zuvor an einer unbehandelten Krebserkrankung verstorbenen Ehefrau gefunden worden. Bei der Kontrolle seien auch die drei gemeinsamen Kinder des Paares im Wagen gesessen. Die Ehefrau des Antragstellers sei wenige Stunden zuvor unter freiem Himmel im Beisein der Familie gestorben. Der Antragsteller habe gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen, weil er während der Pandemie die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit dem Holocaust verglichen habe, dies sei ihm als gröbliche Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes ausgelegt worden; der Antragsteller werde sich wegen Störung der Totenruhe und unterlassener Hilfeleistung vor der Justiz verantworten müssen, samt Veröffentlichung mehrerer Lichtbilder, zeigend den Antragsteller mit verpixeltem Gesicht bzw. mit einem schwarzen Balken über der Augenpartie, wurde der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 MedienG) sowie der Antragsteller, der einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, jedoch nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (§ 7b MedienG); Die DJ Digitale Medien GmbH als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. 

                                                                                           Landesgericht für Strafsachen Wien

                                                                                                     Abt. 111, am 21.9.2023"