Wirtschaft

In Reisezeit darf Sprit nicht mehr teurer werden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Nach wochenlangen Protesten von vielen Seiten und der Proteste der Leser in der Heute-Spritpreispetition hat die Politik eingelenkt. Ein fixer Preiskorridor in der reiseintensiven Zeit ist nun in Begutachtung. Demnach dürfen Tankstellenbetreiber den Preis in einem solchen Zeitraum nicht mehr erhöhen. Entgegen ersten Plänen soll der Preis im Rahmen des Korridors aber von den Tankstellenbetreiber selbst festgesetzt werden.

. Ein fixer Preiskorridor in der reiseintensiven Zeit ist nun in Begutachtung. Demnach dürfen Tankstellenbetreiber den Preis in einem solchen Zeitraum nicht mehr erhöhen. Entgegen ersten Plänen soll der Preis im Rahmen des Korridors aber von den Tankstellenbetreiber selbst festgesetzt werden.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Spritpreisverordnung für einen fixen Preiskorridor rund um reiseintensive Zeiten in Begutachtung geschickt. Entgegen ersten Überlegungen von Mitterlehner wird der Preiskorridor allerdings nicht nach dem Durchschnittswert der zwei Wochen vor dem Reisewochenende festgesetzt, sondern jeder Tankstellenbetreiber kann ihn selbst kurz vor dem verlängerten Wochenende festlegen. Die Tankstellen-Vertreter .

So soll die Regelung funktionieren

Ein Beispiel für einen Donnerstag-Feiertag: Bis Dienstag um 12 Uhr kann der Pächter selbst bestimmen, wie viel er für den Liter Sprit will. Dann darf er bis Mittwochmittag senken, aber nicht mehr anheben. Bis Sonntag um 24: Uhr muss er dann die Preise gleich halten, darf sie also weder senken noch erhöhen. Laut Mitterlehner-Sprecherin Waltraud Kaserer wären aber die Tankstellenpächter gut beraten, die Preise am Dienstag nicht zu hoch anzusetzen, da sie sonst weniger Geschäft machen.

Die Auswahl der betroffenen Wochenenden erfolgte auf Basis der in den vergangenen Jahren von den Autofahrerclubs stark kritisierten Anhebungen. Die Begutachtungsfrist endet am 25. Mai. Auslöser für den Vorstoß von Mitterlehner waren die Preissprünge rund um Ostern.

2012 soll die Verordnung zu folgenden Zeiten gelten:


zu Fronleichnam von Mittwoch, dem 6. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 10. Juni 24.00 Uhr und
an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, dem 28. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 1. Juli 24.00 Uhr, und von Donnerstag, dem 5. Juli 11.00 Uhr, bis zum Sonntag, dem 8. Juli 24.00 Uhr.


2013 soll die Verordnung zu folgenden Zeiten gelten:

zu Ostern von Donnerstag, dem 28. März 11.00 Uhr, bis Montag, dem 1. April 24.00 Uhr
zu Christi Himmelfahrt von Mittwoch, dem 8. Mai 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 12. Mai 24.00 Uhr
zu Pfingsten von Donnerstag, dem 16. Mai 11.00 Uhr, bis Montag, dem 20. Mai 24.00 Uhr
zu Fronleichnam von Mittwoch, dem 29. Mai 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 2. Juni 24.00 Uhr
an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, dem 27. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 30. Juni 24.00 Uhr, und von Donnerstag, dem 4. Juli 11.00 Uhr, bis zum Sonntag, dem 7. Juli 24.00 Uhr.


Autofahrerklubs zufrieden

ÖAMTC und ARBÖ zeigten sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der in Begutachtung geschickten Spritpreisverordnung. Nun müsse man aber prüfen, ob die Verordnung auch die richtige Wirkung zeigt. Daher wäre es sinnvoll, schon die Preisentwicklung rund um Christi Himmelfahrt (17. Mai) und Pfingsten (27. bis 28. Mai) anzuschauen und dann mit Fronleichnam (7. Juni) zu vergleichen. Zu Fronleichnam soll die Verordnung erstmals gelten.

Begrüßt wurde auch die Ausnahmeregelung für Unternehmen, die nicht mehr als drei Tankstellen besitzen - sofern sie nicht dazu führt, dass die ganze Verordnung aus formaljuristischen Gründen gekippt werden kann, so der ARBÖ. Dies Ausnahme von der Spritpreisverordnung betrifft laut Schätzung des Wirtschaftsministeriums 10 bis 15 Prozent aller Tankstellen.

APA/red