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Inder klagt Ehefrau, weil sie ihn nicht verhätschelt

Heute Redaktion
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Ein Glas Wasser brachte das Fass zum Überlaufen. Symbolfoto.
Ein Glas Wasser brachte das Fass zum Überlaufen. Symbolfoto.
Bild: iStock

Selbst berufstätig, sorgte die 40-Jährige für die ganze Familie. Doch als sie ihrem Gatten kein Glas Wasser brachte, reichte er die Scheidung ein – wegen "Grausamkeit".

Skurriler Gerichtsentscheid in Mumbai: Das oberste Zivilgericht der indischen Metropole hat im Zuge eines kuriosen Prozesses höchstamtlich festgestellt, dass der Tatbestand der Grausamkeit nicht erfüllt ist, wenn eine Frau sich weigert, ihren Ehemann zu verhätscheln - und ihm etwa kein Glas Wasser reicht, wenn er abends erschöpft nach Hause kommt.

Wie die "Times of India" berichtet, wurde die Klage eines 52-Jährigen aus dem Stadtteil Santacruz abgewiesen, der sich mit der Begründung, dass ihm seine Angetraute Qualen bereite, von ihr scheiden lassen wollte. Einer der Vorwürfe des Bankangestellten: Seine 40 Jahre alte Frau würde seine Bedürfnisse missachten und ihm eben nicht ein Glas Wasser aufwarten, wenn er von seinem Arbeitsplatz völlig erschöpft heimkehre.

Frau ist selbst berufstätig

Die Beziehung der beiden ist wohl nicht zu retten. Wie den Gerichtsakten zu entnehmen ist, soll sich der Mann auch über die mutmaßlich unterirdischen Kochkünste seiner Gattin und ihren Wunsch, aus der gemeinsamen Wohnung mit seinen Eltern auszuziehen, ausgelassen haben. Seit der Hochzeit im Jahre 2005 hatte es immer wieder Zank gegeben, wie Nachbarn berichteten. Ein Familiengericht hatte die ursprüngliche Klage bereits 2012 abgewiesen, doch der 52-Jährige ließ nicht locker und zog damit durch die Instanzen.

Damit hatte er aber Pech: Jetzt entschied auch das eingangs erwähnte oberste Zivilgericht Mumbais zugunsten der beklagten Ehefrau. "Zusätzlich zu ihrem eigenen Job als Lehrerin hat sie jeden Morgen und Abend gekocht und auf dem Weg noch Gemüse eingekauft. Es ist offensichtlich, dass sie, selbst als sie müde war, immer noch für die Familie gesorgt und andere Haushaltstätigkeiten verrichtet hat", so die Begründung der Richter.

Kurzum und durch die Blume gesagt: Der Mann solle sich nicht so anstellen und in Zukunft sein Wasser selbst holen. (rcp)