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Indien: Keine Leihmütter mehr für Homosexuelle

Heute Redaktion
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Die weltweit gern genutzten Dienste indischer Leihmütter stehen homosexuellen Paaren und Alleinstehenden künftig nicht mehr zur Verfügung. Antragsteller auf eine Leihmutterschaft müssten "ein Mann und eine Frau sein, die seit mindestens zwei Jahren rechtsgültig verheiratet sind", hieß es auf der Website des indischen Innenministeriums.

Die weltweit gern genutzten Dienste indischer Leihmütter stehen homosexuellen Paaren und Alleinstehenden künftig nicht mehr zur Verfügung. Antragsteller auf eine Leihmutterschaft müssten "ein Mann und eine Frau sein, die seit mindestens zwei Jahren rechtsgültig verheiratet sind", hieß es auf der Website des indischen Innenministeriums.

Bei der Visavergabe an die Eltern muss laut dem neuen Regelwerk zudem geprüft werden, ob Leihmutterschaft in ihren Heimatländern anerkannt wird. Sie müssten zudem eine Versicherung abgeben, wonach dem im Indien geborenen Kind die Einreise in ihr Heimatland erlaubt werde.

In den vergangenen Jahren war es immer wieder vorgekommen, dass durch indische Leihmütter ausgetragenen Kindern im Land ihrer Eltern die Staatsbürgerschaft verwehrt wurde.

Ein Touristenvisum reicht künftig nicht mehr aus, um einen Vertrag über eine Leihmutterschaft abzuschließen. Wer kein medizinisches Visum vorweise, mache sich strafbar, hieß es den Berichten zufolge in der Mitteilung.

Die neuen Regeln waren Ende vergangenen Jahres an die indischen Botschaften verschickt worden, der Öffentlichkeit wurden sie aber erst am Freitag durch Medienberichte bekannt. Sie müssen noch vom Parlament verabschiedet werden.

Indien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Anlaufpunkt für homosexuelle Paare im Ausland entwickelt, die sich ein eigenes Kind wünschen. Kritiker fürchten eine Ausbeutung armer indischer Frauen in einer "Rent-a-womb" (Leih eine Gebärmutter)-Industrie.