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Infrarot soll Rotlicht-Sünder entlarven

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Aktion Scharf gegen Rotlichtsünder: Allein in NÖ sind derzeit zwölf so genannte Rotlichtüberwachungssysteme im Einsatz. Sie zeichnen über Infrarotkameras jeden Autofahrer auf, der nach Umschalten der Ampel über die Kreuzung fährt.

Im ersten Halbjahr 2012 gab es 1.066 Strafanzeigen gegen Rotlichtsünder. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr wurden rund 700 Rotlichtsünder angezeigt. „Die Zahlen sind ausschließlich Zahlen die durch die teschnische Überwachung zustande kommen“, sagt Ferdinand Zuser, Chef der Verkehrsabteilung Niederösterreich.

Durchschnittliche Strafe: 120 Euro

Je länger das rote Licht bereits aufgeleuchtet hat, desto teurer wird es: Durchschnittlich 120 Euro Strafe zahlen Autofahrer. Unfallträchtige Kreuzungen werden mit einer Kamera an der Ampel ausgestattet - fix installiert sind die Systeme jedoch nicht.
„Es soll natürlich der Autofahrer sich nicht sicher sein, dass eine Kreuzung überwacht wird und eine ander nicht, sondern dass man doch einen entsprechenden Überwachungsdruck erzeugt.“ Eine lückenlose Überwachung aller Ampelanlagen sei das Ziel, so Zuser. Doch das scheitere vorerst an der Finanzierung.
So funktionieren die Anlagen

Zur dauerhaften Überwachung besonders gefährdeter Kreuzungen kommen stationäre Einrichtungen zum Einsatz. Es handelt sich dabei äußerlich um gewöhnliche sogenannte „Starenkästen“, die unmittelbar hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt werden. Um Verkehrsteilnehmern einen Rotlichtverstoß nachweisen zu können, ist eine genaue Dokumentation des Tatablaufes erforderlich. Damit ein Rotlichtverstoß vorliegt, muss der Fahrer bei  rotem Lichtzeichen in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren sein.

Auch, wer bei Grün die Haltlinie überfährt, dann jedoch zwischen Haltlinie und Lichtzeichenanlage staubedingt warten muss und erst in den Schutzbereich einfährt, wenn die Ampel schon Rot zeigt, begeht einen Rotlichtverstoß, der mit Fahrverbot bedroht ist.Wurde bei Rot lediglich die Haltlinie überfahren, aber noch vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage angehalten, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor, der zumeist weit weniger gravierende Sanktionen zur Folge hat.

Weiterhin muss die bereits verstrichene Dauer der Rotphase zum Tatzeitpunkt dokumentiert werden, um gegebenenfalls einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an) nachweisen und die entsprechend schwereren Sanktionen verhängen zu können. Ebenfalls relevant ist die Dauer der vorangegangenen Gelbphase, da die Entscheidung des Fahrers für das Weiterfahren hierdurch maßgeblich mitbestimmt wurde.