Österreich

Irrtum beim Einkauf: So tauschen Sie richtig um

Heute Redaktion
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Was, wenn sich das Christkind geirrt hat, das gut gemeinte Geschenk so gar nicht passt? Umtauschen? Durchaus möglich, aber keineswegs selbstverständlich. AK-Konsumentenberater warnen vor dem Irrglauben, dass Handelsbetriebe zum Umtausch der Ware verpflichtet seien und geben Tipps zum Weihnachtseinkauf.

Tatsächlich räumen viele Handelshäuser freiwillig ein Umtausch- oder Rückgaberecht ein, sind dazu aber gesetzlich nicht verpflichtet.

Unbedingte Voraussetzung in allen Fällen: Rechnung oder Original-Kassabon müssen vorgelegt werden. Probleme gibts mit bereits getragener Kleidung oder benutzten Sportgeräten. Aussichtslos ist der Umtausch bei Maßanfertigungen, zugeschnittener Meterware oder Produkten, die zu Sonderrabatten über den Ladentisch gegangen sind.

Ein Informationsgespräch mit dem Verkaufspersonal ist jedenfalls angebracht, rät die Linzer Arbeiterkammer. Das gilt auch beim Kauf von Waren-Gutscheinen, die prinzipiell 30 Jahre gültig bleiben.Carlo Korosa