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Jagdpächter dürfen ohne Corona-Test einreisen

Heute Redaktion
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Jäger, die im Ausland leben und in Österreich ein Jagdrevier gepachtet haben, dürfen ohne ärztliches Attest oder zweiwöchige Quarantäne einreisen.

Bis (vorerst) Ende Mai herrschen in Österreich wegen der Corona-Krise strenge Einreisebestimmungen. Ausnahmen gibt es neben Pflegepersonal offenbar auch für Jagdpächter aus dem Ausland, die während COVID-19 zur Jagdsaison nach Österreich kommen, wie kürzlich durch einen ORF-Bericht bekannt wurde.

Die Ausnahmeregelung sorgt mitunter für Unverständnis. SPÖ-Nationalratsabgeordnete Selma Yildirim äußert Kritik. Der Dachverband "Jagd Österreich" erklärt die Ausnahme-Regelung auf Nachfrage von "Heute".

Keine Quarantäne, kein negativer Corona-Test für ausländische Jagdpächter

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Generell gilt: Wer bis Ende Mai 2020 aus dem Ausland nach Österreich einreisen möchte, muss entweder einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen, der nicht älter als 14 Tage ist, oder sich für zwei Wochen in Heim-Quarantäne begeben. Erleichtert werden diese Regelungen zum Beispiel für systemrelevante Berufe wie Pflegepersonal. Wie nun bekannt wurde gilt die Ausnahmeregelung seit 30. April auch für Jäger, die zwar im Ausland leben, aber in Österreich ein Jagdrevier gepachtet haben und nun zur Jagdsaison nach Österreich kommen.

Die Jagdsaison startet Mitte Mai. Ausländische Jagdpächter dürfen ohne ein ärztliches Attest oder eine zweiwöchige Quarantäne nach Österreich einreisen. Vorzuweisen sind am Grenzübergang "eine Kopie des Jagdpachtvertrages, eine gültige Jagdkarte und ein gültiges Reisedokument", wie der Dachverband "Jagd Österreich" auf Nachfrage von "Heute" erklärt. Ein "Gesundheitszeugnis" müsse nicht erbracht werden.

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim äußert gegenüber dem ORF ihr Unverständnis darüber, dass diese "Personengruppe" ohne ein ärztliches Attest nach Österreich einreisen dürfe: „Das Signal, das damit ausgesendet wird lautet: Wer Geld und Macht hat, kann es sich richten. Offensichtlich gibt es auch in der Corona-Krise gleiche und gleichere Menschen".

Behördliche Abschusspläne müssen erfüllt werden, sonst drohen Strafen

In Österreich gibt es "rund 12.200 Jagdreviere, wovon rund 500 Reviere an Jagdausübungsberechtigte verpachtet sind, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben.", heißt es von "Jagd Österreich" auf Nachfrage von "Heute". Die meisten davon liegen in Tirol (mit 300 von 1300 Jagdrevieren) und Vorarlberg (mit 134 von 499 Revieren), informiert "Jagd Österreich".

Warum eine Ausnahmeregelung für die Jagd? Der Dachverband "Jagd Österreich" erklärt auf Nachfrage von "Heute", dass die Jagd als "systemrelevant einzustufen" sei. Die "Wildstandskontrolle", die "Seuchenprävention" und der "Objektschutz" seien in Österreich besonders wichtig. Und weiter: "Ziel dieser Ausnahme ist es, den Jägerinnen und Jäger mit dieser Ausnahme eine Ausübung ihrer systemrelevanten Aufgaben, die im öffentlichen Interesse stehen und eine Dienstleistung für die Gesellschaft darstellen, zu ermöglichen."

Denn: "Rechtlich gesehen tragen Jagdpächter die verwaltungsrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für ihren Jagdbetrieb. Das bedeutet, dass Jagdpächter zum Beispiel unabhängig von ihrer Schuld für Schäden, die von Schalenwild verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Zudem sind Jagdpächter für die Vollziehung der Bestimmungen des Jagdgesetzes verantwortlich sowie dazu verpflichtet, die behördlich verordneten Abschusspläne zu erfüllen. Bei Nichterfüllen drohen dem oder der Jagdausübungsberechtigten empfindliche Bußgelder. Diese Verpflichtungen und damit einhergehende Aufgaben sind auch in der Krise einzuhalten."

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