Wirtschaft

Jahreswechsel: Urlaubstage verbraucht?

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Viele Arbeitnehmer haben Ende Dezember einen Großteil ihres Urlaubs schon verbraucht. Doch was ist wenn nicht? Haben Sie ihn dann automatisch verloren, wenn er nicht binnen eines Jahres aufgebraucht wird?

Wie viel Urlaubsanspruch haben Sie überhaupt? Bei Vollzeitarbeit sind es insgesamt fünf Arbeitswochen oder 25 Arbeitstage. In einigen Branchen oder Dienstverträgen sind es je nach Vereinbarung oder nach langer Dienstzeit auch bis zu 30 Werktage. Hinzu kommen auch noch jede Menge Feiertage.

Nach 25 Dienstjahren 30 Urlaubstage

Nach mindestens 25 Jahren im selben Unternehmen erhöht sich der Urlaubsanspruch automatisch von fünf auf sechs Urlaubswochen. Einer Teilzeitkraft stehen ebenfalls fünf Arbeitswochen Urlaub zu. Arbeitet ein Mitarbeiter etwa Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, bekommt er fünf Mal drei Tage frei.

Das gilt auch für geringfügig Angestellte. Genauso wie den Teilzeitangestellten steht auch ihnen ein aliquot berechneter Anspruch zu. Bei nur einem Tag Arbeit in der Woche, ist dieser eben fünfmal freizugeben.

Urlaub verjährt erst nach drei Jahren

Generell sollte der Urlaub eines Jahres auch im selben Jahr aufgebraucht werden. Ist das aber nicht der Fall, kann der Rest in das nächste Jahr mitgenommen werden. Zu lange sollte man nicht verbrauchten Urlaub aber nicht mitziehen, da er sonst verjährt. Urlaub kann aber erst verjähren, wenn Sie offenen Urlaub in Höhe von drei vollen Ansprüchen angesammelt haben und ein vierter entsteht.

Bereitschaft im Urlaub nicht zulässig

Wenn Sie im Urlaub krank werden, braucht Sie das nicht zu schockieren. Krankheiten, die länger als drei Werktage dauern, vor, werden nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Wird er Arbeitnehmer vor Antritt krank, kann er von seinem bereits fixierten Urlaub zurücktreten und normal in Krankenstand gehen. Allerdings verlängert Krankheit den Urlaub nicht.

Wenn der Vorgesetzte verlangt, dass Sie im Urlaub Bereitschaft leisten, können Sie es ablehnen, ohne dass Ihnen Konsequenzen angedroht werden dürfen. Es steht Ihnen nämlich vollständige Erholung zu.