Wirtschaft

Jobkiller: So schadet Ihnen Körperschmuck

Heute Redaktion
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Stört ein Piercing, Nasenring oder Tattoo im Büro? Kann Ihnen Körperschmuck zum Verhängnis werden? Bei Kundenkontakt oder Bewerbungsgesprächen in jedem Fall. In allen anderen Fällen zählen die Vereinbarungen im jeweiligen Betrieb. Teil 2 der "Heute.at-Dresscode-Serie!

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Überall im Straßenbild begegnen uns Menschen, die gepierct oder tätowiert sind. Da ein Tattoo am Oberarm oder am Fußknöchel, dort ein Nasenstecker oder Zungenpiercing. Wie weit muss und sollten Sie sich aber dem Arbeitgeber anpassen, um Karriere zu machen?

Was sich verstecken lässt, ist in Ordnung

Grundsätzlich gilt: Alles, was sich gut verstecken lässt, von Kleidung verdeckt werden kann, ist in Ordnung. Juristisch sind Tattoos und Piercings Privatsache. Sie unterliegen dem Persönlichkeitsrecht und können daher individuell und selbstbestimmt gewählt werden. Allerdings endet dieses Recht des Arbeitnehmers auf einen eigenen Stil immer dort, wo der Arbeitgeber ein begründetes Interesse daran hat, auf diesen Einfluss zu nehmen.

In vielen Firmen ist Körperschmuck einfach nicht gerne gesehen. "Bei einem Praktikum wurde ich darauf hingewiesen, dass ich meinen Nasenring lieber rausnehmen soll", hat "Heute.at" bei einem Gespräch mit einer Studentin kürzlich erzählt bekommen. Ein Indiz dafür, dass das äußere Erscheinungsbild in Unternehmen wesentlichen Einfluss darauf hat, ob ein Mitarbeiter Aufstiegschancen hat oder ein Bewerber die offene Stelle bekommt. Egal, wie sehr er oder sie inhaltlich punktet.

Dresscode kommt auf die Branche an

Wer sich ein Tattoo an einer auffälligen Stelle machen lässt, muss damit rechnen, dass dies im Betrieb in Frage gestellt wird. Die "Verzierungen" erzeugen beim Arbeitgeber ein unschönes Bild, stellen Ihre Seriosität in Frage. Wesentliches Kriterium dafür, wie streng die Regeln sind, ist die Branche in der Sie arbeiten. Bei Banken oder Versicherungen sowie jeder Firma mit starkem Kundenkontakt, werden Sie mit sichtbaren Tätowierungen keinen guten Eindruck machen.

In ausgeschriebenen Jobs wird dies mit "sauberem und gepflegtem Auftreten" oder "stilsicherem Erscheinungsbild" umschrieben. Ein Arbeitgeber hat das Recht, gewisse Ansprüche an seine Mitarbeiter zu stellen, was Kleidung und Aussehen betrifft. Der Chef oder die Unternehmensleitung greift nicht in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein, wenn Mitarbeitern vorgeschrieben wird, dass ihre Haare stets sauber und nicht fettig sind oder dass die männlichen Kollegen entweder glatt rasiert sind oder einen gepflegten und nicht wild wuchernden Bart tragen.

Körperschmuck kann gefährlich sein

Es gibt sogar Berufe, in denen das Tragen von Körperschmuck und Piercings aus Sicherheitsgründen verboten ist: Kfz-Mechaniker zum Beispiel dürfen am Arbeitsplatz keine Ketten, Ringe oder Piercings tragen. Zu gefährlich – sie könnten damit hängen bleiben. Gleiches gilt für Berufssportler, Sportlehrer oder bestimmte Sportarten, in denen Piercings ein zusätzliches Verletzungsrisiko darstellen.

Auch in medizinischen und Pflege-Berufen gelten Ausnahmeregeln. Hier sind es vor allem die Hygienevorschriften, die Arbeitnehmern häufig das Tragen von Ringen untersagen. Am Ende bleibt es eine Frage der Balance.

Bewerber und Mitarbeiter müssen sich immer fragen:

Sind meine Piercings oder Tattoos für mich Schmuck oder Teil meiner Persönlichkeit?
Kann ich im Jobinterview auch ohne sichtbaren Schmuck authentisch sein?
Was ist mir wichtiger: Der Körperschmuck oder meine Karriere?
Kann ich während der Arbeitszeit notfalls auf meinen Körperschmuck verzichten?
Lassen sich die Tätowierungen im Job verbergen?